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Gesetzliche Krankenversicherung Einige Betriebsrentner zahlen weiterhin doppelt GKV-Beitrag

Von in Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten
Medizin: Ein neuer Freibetrag beim Berechnen der Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten soll die betriebliche Altersversorgung stärken.
Medizin: Ein neuer Freibetrag beim Berechnen der Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten soll die betriebliche Altersversorgung stärken. | Foto: Kaboompics .com
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Georg Thurnes , Foto: Aon Hewitt

Für Deutschlands Betriebsrentner sind vom kommenden Jahr die ersten 159,25 Euro von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befreit. Das entsprechende Gesetz hat in der vorigen Woche des Bundestag passiert. Ziel ist es, die sogenannte Doppelverbeitragung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu lindern. Denn dieser seit 2004 bestehende Nachteil gilt als Hemmschuh der bAV.

„Der vorliegende Entwurf des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes stellt zwar einen weiteren Schritt auf dem Weg zur notwendigen Beitragsentlastung der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner dar“, kommentiert Georg Thurnes. „Dennoch wird es auch in Zukunft viele Fälle einer zweimaligen Vollverbeitragung geben“, so der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (Aba).

„Großer Fehlanreiz“

Der neue Freibetrag gilt nicht für freiwillig gesetzlich oder privat krankenversicherte Rentner. Außerdem bleibe es für alle Betriebsrentner bei der zweimaligen, vollen Belastung mit Beiträgen zur gesetzlichen Pflegeversicherung, so Thunes. „Durch das GKV-Modernisierungsgesetz wurden die Betriebsrentner seit 2004 mit jährlich 3 Milliarden Euro zusätzlicher Krankenversicherungsbeiträge belastet.“

„Der vorliegende Gesetzentwurf schlägt eine Entlastung von 1,2 Milliarden Euro vor“, so der Aba-Chef in seiner Stellungnahme weiter. „Man muss kein Mathematiker zu sein, um festzustellen, dass damit im Vergleich zum Jahr 2003 immer noch eine Zusatzbelastung in Höhe von 1,8 Milliarden Euro bleibt.“ Thurnes kritisiert: „Das ist und bleibt ein großer Fehlanreiz, der Menschen davon abhält, über den Betrieb vorzusorgen.“

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