Krankenkassen-Ranking „Diese 5 Krankenversicherer machen es besonders gut“
Mehr als 20 Millionen gesetzlich Krankenversicherte zahlen seit dem Jahreswechsel einen höheren Zusatzbeitrag. Doch die meisten Krankenkassen haben ihren individuellen Zuschlag unverändert gelassen. Die Basisleistungen aller Anbieter sind zwar weitestgehend gleich. Unterschiede gibt es aber vor allem beim Service, dem Bonusprogramm und den Zusatzleistungen. Wem bestimmte Leistungen besonders wichtig beziehungsweise egal sind, kann durch die Wahl der zu ihm passenden Krankenkasse daher bis zu mehrere Hundert Euro im Jahr sparen.
„In unserem diesjährigen Krankenkassen-Vergleich finden sich Kassen, die bis zu 550 Euro im Jahr für Gesundheitskurse zahlen, 360 Euro für Osteopathie oder 80 Euro Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung gewähren“, erklärt Julia Rieder. Laut der Versicherungsexpertin bei dem Berliner Verbraucher-Portal Finanztip bieten die Krankenkassen HKK, IKK Classic, Big Direkt Gesund, BKK VBU und Energie-BKK das beste Gesamtpaket unter 16 Krankenkassen, die ihre Versicherungen jeweils überregional in ganz Deutschland anbieten.
Wechsel der Kasse geht einfacher
Die fünf bundesweit aktiven Top-Anbieter hätten in der Gesamtwertung aus insgesamt 25 bewerteten Leistungsmerkmalen sehr stark abgeschnitten. Verglichen habe die Finanztip-Redaktion die Krankenversicherungen jeweils in den acht Teilkategorien Beitrag, Service, Vorsorge, Zähne, Familie, alternative Heilmethoden, Bonusprogramm und Transparenz. „Wir bewerten nicht nur Zusatzleistungen, sondern beispielsweise auch, ob Kassen auf ihrer Internetseite transparent über die Widerspruchsrechte von Versicherten informieren“, erklärt Rieder zum Testverfahren.
Hallo, Herr Kaiser!
Weil neben den bundesweiten Krankenkassen die meisten Anbieter nur regional begrenzt aktiv sind, könne es sich „lohnen, auch die Leistungen der jeweiligen Krankenkassen vor Ort zu prüfen“, so Rieder weiter. Die von den aktuellen Beitragserhöhungen Betroffenen haben noch bis zum 31. Januar ein Sonderkündigungsrecht. Sie sind dann zum 1. April bei der neuen Kasse versichert. Doch auch für alle weiteren Wechselwilligen ist der Kassenwechsel seit dem vorigen Jahr einfacher: Sie müssen nur den neuen Anbieter beauftragen, der dann die alte Versicherung kündigt.