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Krankenkassen-Ranking „Diese 5 Krankenversicherer machen es besonders gut“

Globuli
Globuli: Alternative Heilmethoden wie Homöopathie zählen zu den Leistungsmerkmalen, in denen sich gesetzliche Krankenkassen voneinander unterscheiden. Neben den bundesweiten Kran­ken­kas­sen gibt es viele Anbieter, die nur regional begrenzt aktiv sind. | Foto: ka_re / Pixabay

Mehr als 20 Millionen gesetzlich Krankenversicherte zahlen seit dem Jahreswechsel einen höheren Zusatzbeitrag. Doch die meisten Krankenkassen haben ihren individuellen Zuschlag unverändert gelassen. Die Basisleistungen aller Anbieter sind zwar weitestgehend gleich. Unterschiede gibt es aber vor allem beim Service, dem Bonusprogramm und den Zusatzleistungen. Wem bestimmte Leistungen besonders wichtig beziehungsweise egal sind, kann durch die Wahl der zu ihm passenden Krankenkasse daher bis zu mehrere Hundert Euro im Jahr sparen.

„In unserem diesjährigen Kran­ken­kas­sen-Vergleich finden sich Kassen, die bis zu 550 Euro im Jahr für Gesundheitskurse zahlen, 360 Euro für Osteopathie oder 80 Euro Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung gewähren“, erklärt Julia Rieder. Laut der Versicherungsexpertin bei dem Berliner Verbraucher-Portal Finanztip bieten die Krankenkassen HKK, IKK Classic, Big Direkt Gesund, BKK VBU und Energie-BKK das beste Gesamtpaket unter 16 Kran­ken­kas­sen, die ihre Versicherungen jeweils überregional in ganz Deutschland anbieten.

Wechsel der Kasse geht einfacher

Die fünf bundesweit aktiven Top-Anbieter hätten in der Gesamtwertung aus insgesamt 25 bewerteten Leistungsmerkmalen sehr stark abgeschnitten. Verglichen habe die Finanztip-Redaktion die Kran­ken­ver­si­che­rungen jeweils in den acht Teilkategorien Beitrag, Service, Vorsorge, Zähne, Familie, alternative Heilmethoden, Bonusprogramm und Transparenz. „Wir bewerten nicht nur Zusatzleistungen, sondern beispielsweise auch, ob Kassen auf ihrer Internetseite transparent über die Wi­der­spruchs­rechte von Versicherten informieren“, erklärt Rieder zum Testverfahren.

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Weil neben den bundesweiten Kran­ken­kas­sen die meisten Anbieter nur regional begrenzt aktiv sind, könne es sich „lohnen, auch die Leistungen der jeweiligen Kran­ken­kas­sen vor Ort zu prüfen“, so Rieder weiter. Die von den aktuellen Beitragserhöhungen Betroffenen haben noch bis zum 31. Januar ein Sonderkündigungsrecht. Sie sind dann zum 1. April bei der neuen Kasse versichert. Doch auch für alle weiteren Wechselwilligen ist der Kassenwechsel seit dem vorigen Jahr einfacher: Sie müssen nur den neuen Anbieter beauftragen, der dann die alte Versicherung kündigt.

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