Gesetzliche Rentenversicherung: Der Stoff, aus dem Märchen sind
Svetlana Kerschner

Falsch! Wer bis 1946 geboren wurde, ist von der „Rente mit 67“ überhaupt nicht betroffen. Bei den zwischen 1947 und 1963 Geborenen wird die Altersgrenze stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Uneingeschränkt gilt die Gesetzesänderung also nur für Menschen, die ab 1964 geboren wurden. Doch selbst diese können mit 65 in Rente gehen, wenn sie bereit sind, Abschläge in Kauf zu nehmen.
>> zum Themen-Special: Altersvorsorge & Riester

Wieso Trumps Bekämpfung des Leistungsdefizits zu kurz gedacht ist
Johannes Mayr
Chefvolkswirt

Neue Geo-Ökonomie: Warum Zölle zum Dauerzustand werden dürften
Ulrich Kater
Volkswirt

Weshalb die Vormachtstellung des US-Dollars wankt
Luca Pesarini
Ethenea-Gründer

US-Zölle: Warum die Wirtschaft die Politik letztlich überstimmen dürfte
Tilmann Galler
Kapitalmarktstratege
