Gesetzliche Rentenversicherung: Der Stoff, aus dem Märchen sind
Nach der Gesetzesänderung müssen alle bis 67 Jahre arbeiten.
Falsch! Wer bis 1946 geboren wurde, ist von der „Rente mit 67“ überhaupt nicht betroffen. Bei den zwischen 1947 und 1963 Geborenen wird die Altersgrenze stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Uneingeschränkt gilt die Gesetzesänderung also nur für Menschen, die ab 1964 geboren wurden. Doch selbst diese können mit 65 in Rente gehen, wenn sie bereit sind, Abschläge in Kauf zu nehmen.
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