Gesetzliche Rentenversicherung: Der Stoff, aus dem Märchen sind
Svetlana Kerschner

Das gilt nur für Rentenbezieher, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Bei einer vorzeitigen Altersrente oder einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit darf ein Rentner höchstens 400 Euro dazuverdienen, ohne dass die Rente ganz oder teilweise gekürzt wird. Diese Grenze darf im Laufe eines jeden Jahres in zwei Monaten durch Sonderzahlungen wie beispielsweise Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bis zum Doppelten überschritten werden. Zwei Mal pro Kalenderjahr ist daher ein Hinzuverdienst bis zu 800 Euro möglich.
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