Gesetzliche Rentenversicherung: Der Stoff, aus dem Märchen sind
Svetlana Kerschner

Das sogenannte Babygeld erhalten nur Frauen, die vor 1921 geboren wurden. Bei Müttern der Geburtsjahrgänge 1921 und jünger werden Kindererziehungszeiten wie Beitragszeiten behandelt. Für Kinder, die bis zum 31. Dezember 1991 geboren wurden, bekommen sie ein Jahr, für die ab dem 1. Januar 1992 geborene Kinder drei Jahre Erziehungszeiten angerechnet. Einen Rentenanspruch haben sie aber nur dann, wenn sie mindestens fünf Jahre versichert waren, Kindererziehungszeiten eingeschlossen.
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