An erster Stelle stehen eine Anhebung und Dynamisierung beziehungsweise Indexierung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung. Der wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums hat dabei ein Verhältnis von 1:2 ins Spiel gebracht. Bei einem Anstieg der Lebenserwartung um zwölf Monate wird das Renteneintrittsalter um acht Monate verschoben, die Verweildauer in der Rente steigt um vier Monate. Daneben ist aber auch die Abschaffung beziehungsweise Anpassung der doppelten Haltelinie zwingend, die das Niveau der Rentenbeiträge auf 20 Prozent des Bruttolohns begrenzen und gleichzeitig die Höhe der Rentenzahlungen auf 48 Prozent des Nettolohns garantieren soll.
Um den Finanzierungsdruck insgesamt zu verringern, ist auch eine Einbeziehung von Freiberuflern und Beamten sowie eine Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze kein Tabu mehr. Zu berücksichtigen ist dabei allerdings der Effekt auf die Rentenansprüche, die im Rahmen dieser Maßnahmen ebenso steigen würden. Und schließlich müssen der Anreiz zur Inanspruchnahme einer Frühverrentung sowie deren Ausgestaltung überdacht werden. Neben der bereits beschlossenen Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze – welche die Erwerbsbeteiligung steigern soll – sind höhere Abschlagssätze eine naheliegende Option.
Warum der Kapitalmarkt für die Altersvorsorge wichtiger wird
All dies wird aber nicht ausreichen, um die Herausforderungen des demografischen Wandels mit Blick auf das Rentensystem vollständig abzufangen. Vielmehr gewinnt die private und staatliche Absicherung über den Kapitalmarkt an Bedeutung. Die Weichenstellungen der Ampel-Regierung mit Blick auf einen zusätzlichen Baustein einer kapitalgedeckten Rente (Aktienrente) sind zu begrüßen.
Zuletzt hat das Bundesfinanzministerium erste konkrete Eckpunkte dieses Instrumentes vorgestellt. Beginnend mit einem Zuschuss aus dem aktuellen Bundeshaushalt in Höhe von 10 Milliarden Euro soll in einer Ansparphase von 15 Jahren über öffentliche Mittel ein Kapitalstock gebildet werden. Für diese Zeit sollen Auszahlungen gesetzlich ausgeschlossen werden. Neben laufenden jährlichen Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt sollen dabei unter anderem auch bestehende Beteiligungen des Bundes in diesen Kapitalstock einfließen. Das Kapital soll vom Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (Kenfo) verwaltet und breit gestreut am Kapitalmarkt investiert werden.
Offen ist die Frage, ob die Versicherten zu einem späteren Zeitpunkt zusätzlich auch individuell Anteile ihrer Rentenbeiträge in den Fonds einbringen können. Die Grenzen und Risiken eines kapitalgedeckten öffentlichen Rentenbausteins hängen an den Details der Ausgestaltung sowie der Entwicklung von Wachstum, Inflation und Kapitalmarktumfeld und müssen vorab klar benannt sein. Eine zentrale Frage ist etwa, wie stark die Mittel im In- und Ausland angelegt werden. Ökonomisch stehen sich dabei zwei Argumente gegenüber: Auf der einen Seite verbessert eine Anlage im Inland die heimischen Finanzierungskonditionen und kann dadurch die Unternehmensinvestitionen und den Kapitalstock und damit Konjunktur und Wachstumspotenzial steigern sowie gezielt Finanzierungsströme in Zukunftssektoren lenken. Auf der anderen Seite verspricht eine Anlage im Ausland eine bessere Rendite und Risikostreuung sowie eine strategischere Ausrichtung der Leistungsbilanzüberschüsse und Ersparnisse und damit des Auslandsvermögens Deutschlands.
Zusammenfassend gesagt: Eine weitreichende Reform der Alterssicherung in Deutschland scheint unausweichlich. Dabei sollten auch die Anreize zur Inanspruchnahme einer Frühverrentung sowie deren Ausgestaltung überdacht werden. Flexible Abschlagssätze und Hinzuverdienstmöglichkeiten sind geeignete Instrumente, um das effektive Renteneintrittsalter anzuheben und damit den Druck auf den Arbeitsmarkt und den Sozialhaushalt zu reduzieren.