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in DAS INVESTMENT ArtikelLesedauer: 3 Minuten

Gesundheit zum Gruppentarif

Quelle: Fotolia
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Harold Franke freut sich. „Bei Einstellungsgesprächen ist es vorteilhaft, wenn wir argumentieren können: Wir tun was für Ihre Gesundheit”, sagt der Geschäftsführer bei Renault Trucks. Seinen rund 70 Mitarbeitern in Brühl will die Firma etwas mehr bieten als das schnöde Standard-Gehalt. Zusammen mit der Gothaer-Tochter Medi-Expert hat der Lastwagenhersteller daher ein Gesundheitsförde-rungsprogramm konzipiert. Dazu gehören Entspannungskurse wie Yoga und Tai-Chi ebenso wie regelmäßige Herz-Kreislauf-Gesundheitschecks. Teil des Konzepts sind auch günstige Gruppentarife bei Krankenzusatzversicherungen. Bis zu 12 Prozent günstiger
Die Gruppen-Zusatzpolicen ähneln von den Leistungen her ihren einzelvertraglichen Geschwistern. „Am häufigsten werden die Tarife nachgefragt, die die klassischen Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung schließen”, sagt Willi Dederichs, zuständig für Gruppenversicherungen bei der Ergo-Tochter DKV. „Dazu gehören Sehhilfen, Zahnersatz oder Auslandsreise-Tarife.” Hauptvorteil des Gruppenvertrags sei der niedrigere Preis: „Die Tarife können bis zu 12 Prozent günstiger sein”, so Dederichs.
Es ist aber auch noch mehr drin. Der Gruppen-Zahnzusatztarif der Gothaer etwa beträgt für einen 30-jährigen Mann 3,27 Euro im Monat; ein vergleichbarer Einzeltarif würde ihn 10,75 Euro kosten. Innerhalb der Gruppe können die Beiträge unterschiedlich sein – ein älterer Arbeitnehmer zahlt mehr als ein jüngerer.
Die grundsätzliche Ersparnis gegenüber Einzeltarifen gilt aber auch für ältere oder kränkere Mitarbeiter. Sie resultiert aus den niedrigeren Abschlusskosten. „Auch in der Gruppenversicherung wird für jedes einzelne Versicherungsverhältnis Provision gezahlt, aber weniger als in der Einzelversicherung”, so Winfried Grossmann, Leiter Gruppenversicherung bei der Halleschen.
Was ein klarer Vorteil für Firma und Mitarbeiter ist, klingt für Ausschließlichkeitsvertrieb und Makler, die die Gruppenpolicen überwiegend vertreiben, erst einmal schlecht. Indes: „Die Gruppenversicherung hat für den Vermittler den Sinn und Zweck, das Potenzial durch den Rahmenvertrag mit dem Arbeitgeber auszuschöpfen”, erklärt Karin Koert-Lehmann, Expertin für Gruppentarife bei der Central Krankenversicherung. „Er kann erheblich höhere Stückzahlen generieren, als wenn er die Mitarbeiter eines Unternehmens einzeln ansprechen würde.”
 
Zugang zu Tarifen ist einfacher
Dazu dürfte auch die vereinfachte Gesundheitsprüfung bei den Gruppentarifen beitragen. Gängig ist der sogenannte Kontrahierungszwang, die Versicherer verpflichten sich, jeden Mitarbeiter in den Tarif aufzunehmen – egal, wie alt er ist oder welche Vorerkrankungen er hat. „Gegebenenfalls werden die Gesundheitsfragen vom Versicherungsnehmer auch nur in einer verkürzten Version gefordert”, sagt Norbert Porazik. „Bei der entsprechend passenden Betriebsgröße kann der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern einen Versicherungsschutz besorgen, der ihnen ansonsten aus gesundheitlichen Gründen vereinzelt verwehrt bleiben würde”, so der Geschäftsführer des Maklerpools Fonds Finanz weiter. Dahinter steht das Kalkül der Versicherer, dass sich gesunde Mitarbeiter und ältere oder kranke Arbeitnehmer in einer größeren Gruppe die Waage halten. „Die Gefahr, nur kostenintensive schlechte Risiken versichert zu haben, existiert so praktisch nicht”, unterstreicht Rainer Ebenkamp, Leiter Gesundheit Vertriebsunterstützung bei der Gothaer.
Eine ähnliche Erklärung gilt auch bei den Wartezeiten. Bei Gruppentarifen greift der Versicherungsschutz sofort. Ansons-ten steht der Versicherte etwa bei einer Zahnzusatzpolice in den ersten acht Monaten nach Abschluss noch ohne Schutz da. Damit soll verhindert werden, dass sich Kunden erst kurz vor einer teuren Zahnbehandlung versichern. Dieses „moralische Risiko” ist bei Gruppenverträgen eingeschränkt. „Das subjektive
Risiko ist dadurch minimiert, dass der Versicherte selbst keinen großen Handlungsspielraum beim Abschlusszeitpunkt hat”, so Hallesche-Experte Grossmann. Zehn müssen mitmachen
Damit diese Vorteile greifen, bestehen die Versicherer aber auf bestimmte Voraussetzungen. Dazu gehört zum Beispiel eine Mindestgruppengröße. Bei der Allianz Krankenversicherung liegt die Schwelle bei 20 Mitarbeitern, die Central setzt die Hälfte voraus. Bei der DKV müssen es ebenfalls mindestens zehn sein, zusätzlich muss ein jährliches Beitragsvolumen von insgesamt wenigstens 10.000 Euro zusammenkommen.
Wird die Grenze auf Dauer, also in der Regel ein Jahr lang, unterschritten, ge-hen die Gruppenkonditionen verloren. Manche Versicherer bieten aber an, die Mitarbeiter weiter zu versichern – allerdings über einen Einzelvertrag. „Die Umstellung erfolgt ohne Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten, sofern kein höherer Schutz gewünscht wird”, betont Gothaer-Mann Ebenkamp. „Der Beitrags-nachlass aus dem Gruppentarif geht aber verloren.”

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