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Gesundheitsreform: Versicherungspflicht kommt Privatpatienten teuer zu stehen

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Quelle: Fotolia
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Darauf weist das Bundesministerium für Gesundheit in einem neuen Flyer hin. In dem Schriftstück dröselt das Ministerium die wichtigsten Änderungen für Privatversicherte auf. So auch die Versicherungspflicht. Wer sich bisher noch nicht krankenversichert hat, muss jetzt Prämienzuschläge zahlen: Für Februar bis Mai dieses Jahres jeweils den vollen Monatsbeitrag des sogenannten Basistarifs, also maximal rund 570 Euro pro Monat. Ab Juni 2009 fällt als Strafgebühr für jeden weiteren Monat ein Sechstel des Beitrags an. Den sogenannten Basistarif müssen private Krankenversicherer seit Anfang des Jahres anbieten. Er ist spezielle für die Leute gedacht, die einmal Privatpatient waren und jetzt in die private Krankenversicherungs-Welt zurück kehren müssen. Abweisen dürfen die Privaten dabei keinen Versicherten, Risikozuschläge erheben aber auch nicht. Die Prämie des Basistarifs richtet sich nach Geschlecht und Eintrittsalter des Versicherten und darf den Höchstbeitrag von 570 Euro pro Monat nicht überschreiten. Die Leistungen entsprechen dem Niveau in der gesetzlichen Krankenversicherung.
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