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Von in KrankenversicherungLesedauer: 5 Minuten
Arztgespräch
In der Palliativversorgung gibt es keine Unterschiede zwischen GKV und PKV. In der Psychotherapie hingegen sind gesetzlich Versicherte oft beliebter als Privatpatienten – aus mehreren Gründen. | Foto: Canva
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Dass die Private Krankenversicherung (PKV) der Gesetzlichen (GKV) in vielen Bereichen überlegen ist, ist eine bekannte These. Einzel- oder höchstens Doppelzimmer im Krankenhaus, Privatarzt-Behandlung, schnelle Facharzttermine – das sind nur einige der Annehmlichkeiten, die Privatpatienten im Krankheitsfall zur Verfügung stehen.

Doch in einigen Bereichen ist wiederum die GKV der PKV überlegen, so das Ergebnis einer in der Branche umstrittenen Studie des Beratungsunternehmens Premiumcircle.

Viele PKV-Tarife bei Psychotherapie unter Mindestanforderungen

Die leistungsstärksten PKV-Bereiche seien Arzthonorare, ambulante Behandlerwahl, Hilfsmittel und Zahnleistungen, so die Studie. Besonders große Lücken gebe es hingegen bei der Palliativversorgung und Krankenpflege, wo knapp 39 Prozent der untersuchten PKV-Tarife die Mindestkriterien nicht erfüllen und kein Tarif mehr als die Mindestversorgung bietet. Auch bei der Psychotherapie bleibt laut Premiumcircle-Studie jeder fünfte PKV-Tarif unter den Mindestanforderungen zurück. Gleichzeitig bieten rund 14 Prozent der Anbieter hier Leistungen über die Mindestversorgung hinaus an.

 

Hospiz- und Palliativverband kann das Ergebnis nicht nachvollziehen

Um Genaueres über die Leistungslücken der PKV im Vergleich zur GKV zu erfahren, fragte DAS INVESTMENT betroffene Verbände an. Während die Bundesärztekammer sowie die Psychotherapeutenkammer die Anfrage unserer Redaktion bislang nicht beantwortet haben, kann der Deutscher Hospiz- und Palliativverband die Vorwürfe gegenüber der PKV nach eigener Aussage nicht nachvollziehen.

„Eine Schlechterstellung von Versicherten der PKV gegenüber der GKV ist nicht gegeben“, erklärt Benno Bolze, Geschäftsführer des Verbands. Auch Beschwerden über eine angeblich schlechte Zahlungsmoral der privaten Kassen seien ihm nicht bekannt. „Für die Hospizarbeit und Palliativversorgung kann ich bestätigen, dass die Unternehmen der PKV die Rechnungsbeträge zahlen“, sagt Bolze.

Anders sieht das Bild in Sachen Psychotherapie aus. Da sich die Psychotherapeutenkammer nicht zeitnah zu den Studienergebnissen geäußert hat, startete DAS INVESTMENT in sozialen Medien eine Umfrage unter niedergelassenen Psychotherapeuten mit und ohne GKV-Zulassung. Die Befragten wollten anonym bleiben, ihre Namen sind der Redaktion jedoch bekannt.

GKV zahlt besser: 116 versus 92 Euro Stundensatz

„In der GKV bekommen Psychotherapeuten in den Verfahren Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP) und Analytische Psychotherapie (AP) bei der Langzeittherapie einen Stundensatz von 116,62 Euro. In der PKV gibt es dafür hingegen nur 92,50 Euro, weil die Gebührenordnungsposition sehr lange nicht angepasst wurde“, schreibt eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin aus Braunschweig. In der Kurzzeittherapie habet sich hingegen letztes Jahr etwas getan, sodass GKV und PKV jetzt annähernd gleich seien.

„Dass die PKV mehr übernimmt als die GKV habe ich jetzt bewusst nicht wahrgenommen“, so die Therapeutin weiter. „Da war es bis jetziges Jahr Juli sogar noch schwerer, weil die Kurzzeittherapien in der PKV, im Gegensatz zur GKV, gutachterpflichtig waren“. Jetzt habe sich das aber angenähert. Den einzigen Vorteil der Privatversicherung sieht die Psychologin nur bei Tarifen, in denen PKV-Versicherte 20 Stunden Psychotherapie pro Jahr ohne Antrag bekommen, „aber halt für 92,50 Euro“.

 

PKV-Abrechnung für Psychotherapeuten aufwendiger

Etwas anders sieht es bei der Verhaltenstherapie aus. Hier macht es finanziell praktisch keinen Unterschied, ob der Patient privat oder gesetzlich versichert ist, beide Kassen zahlen ungefähr gleich, meint ein Psychotherapeut aus dem Rhein-Main-Gebiet. „Dadurch habe ich als Therapeut mit Kassensitz keinen zusätzlichen Anreiz für PKV“, meint er.

Gleichzeitig gebe es hier kaum besondere Leistungen, die einen Unterschied bei den Versicherungsarten machen würden. „Anstrengend sind nur die Beamten, weil es da oft vorkommt, dass zum Beispiel die PKV zahlt, aber die Beihilfe nicht. Noch dazu ist die Abrechnung tendenziell aufwendiger“, so der Therapeut. Da die Leistungen und die Einnahmen für den Therapeuten also bei beiden Kassenarten ähnlich seien, die PKV aber einen höheren Aufwand bei der Abrechnung verursacht, seien ihm GKV-Patienten „ein klein bisschen lieber“.

Den einzigen wirklichen PKV-Vorteil sieht der Therapeut in der fehlenden Bindung an einen Kassensitz. „Man kann also in die ganzen Privatpraxen gehen. So kann man dann am Ende doch schneller einen Sitz bekommen. In den großen Städten kann das schon ein deutlicher Vorteil sein. Auf dem Land sehe ich nicht so viele echte Privatpraxen. Dementsprechend bringt es dort je nach Ort auch nichts.“

Möglichkeit über Kontingent abzurechnen 

„Der einzige Grund, weshalb es aus meiner Sicht manchmal attraktiv ist, wenn man einen Kassensitz hat, noch Patienten aus der PKV aufzunehmen, ist die Möglichkeit, über Kontingent abzurechnen“, schreibt eine weitere Kollegin. Da aber die wenigsten ihr Kontingent an Kassentherapie ausschöpfen, sei es für die meisten Therapeuten attraktiver, Patienten aus der GKV zu behandeln. „Standardisierte Abläufe und Abrechnungen, an vielen Stellen bisher bessere Vergütung, keine Unsicherheiten bezüglich der Bezahlung“, fasst es diese Therapeutin zusammen.

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