Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die GKV-Reform beschlossen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach nach dem Kabinettsbeschluss von „einer der größten Sozialstaatsreformen der letzten Jahrzehnte“. In den vergangenen Jahren sei zu viel ausgegeben worden. „Wir mussten diese Dynamik stoppen“, so Merz.
Das Einsparvolumen wurde gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf von 19,6 auf 16,3 Milliarden Euro für das Jahr 2027 reduziert. Das Gesetz sieht unter anderem vor, die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze jeweils um monatlich 300 Euro zusätzlich anzuheben, die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern ab 2028 auf einen Beitrag von 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens zu begrenzen sowie die Festzuschüsse für Zahnersatz auf das Niveau von 2019 zu senken. Das Krankengeld wird – anders als ursprünglich geplant – nicht gekürzt.
Ab 2028 soll zudem eine Abgabe auf zuckerhaltige Getränke eingeführt werden, deren Erlöse der GKV zugutekommen sollen. Das parlamentarische Verfahren beginnt nun; bis zur Sommerpause soll das Gesetz den Bundestag passieren.
PKV-Verband: „Bürgerversicherung für Angestellte“
Den schärfsten Widerspruch aus Sicht der privaten Krankenversicherung liefert PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Anhebung der Versicherungspflichtgrenze um monatlich 300 Euro – zusätzlich zur regulären Anpassung – sei „faktisch die Bürgerversicherung für Angestellte“ und damit „ein direkter Angriff auf die Wahlfreiheit von Millionen Arbeitnehmern“. Damit beschädige die Bundesregierung den Wettbewerb zwischen GKV und PKV, der unser Gesundheitssystem leistungsfähig macht, sagt Reuther.
Der Verbandsdirektor spricht von einem Systembruch, der im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen sei. Die PKV trage mit kapitalgedeckter Vorsorge und einem Mehrumsatz von 15,5 Milliarden Euro pro Jahr zur Stabilisierung des Systems bei. „Im dualen System muss jedes System seine Strukturprobleme selbst lösen – durch echte Reformen, nicht durch Grenzverschiebungen“, so Reuther.
DAS INVESTMENT Versicherungen hatte bereits Mitte April, nach Bekanntwerden des Referentenentwurfs, eine ausführliche Stellungnahme des PKV-Verbands zu den Kommissionsvorschlägen eingeholt. Schon damals kritisierte der Verband eine mögliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze als Milliardenlast für Arbeitnehmer und Arbeitgeber – die nun tatsächlich beschlossene Anhebung der Versicherungspflichtgrenze dürfte die Branche noch stärker beschäftigen.
Kassenchefs: Reform hat „soziale Balance verloren“
Auf GKV-Seite richtet sich die Kritik weniger gegen das Reformprinzip als gegen die Finanzierungsarchitektur. Das Kernproblem: Der Bund kürzt seinen allgemeinen Zuschuss an die Krankenkassen für die Jahre 2027 bis 2030 um jeweils zwei Milliarden Euro – in der Summe acht Milliarden Euro. Im Gegenzug soll die Bundesbeteiligung an den Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger schrittweise steigen, beginnend mit 250 Millionen Euro mehr im Jahr 2027. Unterm Strich fließen jedoch rund fünf Milliarden Euro weniger Bundesmittel in die GKV.
Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, erklärte in einer Pressemitteilung vom Mittwoch, der gute Ansatz für die anstehende GKV-Finanzierungsreform sei „in eine ernsthafte Schieflage geraten“. Der Bundeszuschuss, mit dem etwa familienpolitische Leistungen wie Mutterschaftsgeld und Krankengeld bei der Betreuung kranker Kinder finanziert werden, solle um zwei Milliarden Euro pro Jahr gekürzt werden – während die Bundesbeteiligung für Bürgergeldempfänger im Gegenzug lediglich um 250 Millionen Euro steige.
Blatt: „Über diese Absurdität müsste man Lachen, wenn es nicht zum Weinen wäre, denn statt die Beitragszahlenden zu entlasten werden sie im kommenden Jahr rund 1,8 Milliarden Euro zusätzlich aufbringen müssen, um den Bundeshaushalt zu unterstützen.“ Die Reform habe mit dem Kabinettsbeschluss ihre soziale Balance verloren; er erwarte, dass die notwendigen Korrekturen im parlamentarischen Verfahren eingefügt werden.
„Absurd“ und „Betrug am Bürger“
Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK), sprach von einer „deutlichen Verschlechterung gegenüber den bisherigen Plänen“. Die Einsparsumme sinke um drei Milliarden Euro, die finanzielle Last sei noch ungerechter verteilt, so der TK-Chef. Während Arbeitgeber und Versicherte knapp sieben Milliarden Euro zur Deckung der Lücke 2027 schultern sollten, kürze der Bund seinen Beitrag sogar noch. Im RBB-Inforadio sprach Baas von „Betrug am Bürger“: Der Staat übernehme von den rund zwölf Milliarden Euro, die er für die Versicherung von Bürgergeldempfängern eigentlich schulde, gerade einmal 250 Millionen Euro.
DAK-Chef Andreas Storm nannte das Ergebnis schlicht „absurd“: Als Reaktion auf die Forderung nach einer auskömmlichen Finanzierung für Bürgergeldempfänger kürze die Bundesregierung den Steuerzuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung. Das geschrumpfte Sparpaket reiche nicht aus, um die Beiträge bis 2029 stabil zu halten.
Reform muss noch durch Bundestag
Nach dem Kabinettsbeschluss steht das parlamentarische Verfahren an. Änderungen gelten als sicher: Die SPD hat bereits angekündigt, die aus ihrer Sicht bestehende Schieflage zulasten der Versicherten noch korrigieren zu wollen.

