„GmbH ist die richtige Wahl“ Rechtsanwalt gibt Tipps zum Bestandsverkauf
„Sie müssen die Braut hübsch machen“, diesen Ratschlag gab Stephan Michaelis, Rechtsanwalt und Chef der Hamburger Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, bei einer Fachtagung Ende Februar in Hamburg. Denn nach dem Inkrafttreten des Paragrafs 34 f Gewerbeordnung (GewO) sei es für Makler schwieriger geworden, einen Nachfolger zu finden, erklärte der Rechtsanwalt. Daher müssen sie ihr Unternehmen auf Vordermann bringen, bevor sie es verkaufen.
Neben einem für potenzielle Käufer interessanten Bestand müssen Makler dabei vor allem auf die Bereiche EDV und Rechtssicherheit achten. So sollte der Käufer mit dem Bestand auch sämtliche Berechtigungen erhalten, um den Kunden weiterhin gut betreuen zu können. Dazu zählen zum Beispiel auch datenrechtliche Vollmachten. Außerdem sollten der Maklervertrag und die Datenschutzerklärung von vornherein eine Übertragung auf einen Rechtsnachfolger zulassen. Auch eine Klausel, die den Käufer vor einer möglichen Bestandsumdeckung durch den Verkäufer schützt, gehört in den Vertrag.
Des Weiteren empfiehlt Michaelis die Rechtsform zu überdenken. Aus Haftungsgesichtspunkten sei insbesondere die GmbH in Erwägung zu ziehen, sagt er. Auch im Erbfall seien die GmbH oder die KG die richtige Wahl. Denn im Todesfall des Gesellschafters bestehe das Unternehmen als juristische Person weiterhin. Man müsse bei der Wahl der Rechtsform aber natürlich auch die steuerlichen Aspekte beachten, so der Rechtsexperte.
Neben einem für potenzielle Käufer interessanten Bestand müssen Makler dabei vor allem auf die Bereiche EDV und Rechtssicherheit achten. So sollte der Käufer mit dem Bestand auch sämtliche Berechtigungen erhalten, um den Kunden weiterhin gut betreuen zu können. Dazu zählen zum Beispiel auch datenrechtliche Vollmachten. Außerdem sollten der Maklervertrag und die Datenschutzerklärung von vornherein eine Übertragung auf einen Rechtsnachfolger zulassen. Auch eine Klausel, die den Käufer vor einer möglichen Bestandsumdeckung durch den Verkäufer schützt, gehört in den Vertrag.
Des Weiteren empfiehlt Michaelis die Rechtsform zu überdenken. Aus Haftungsgesichtspunkten sei insbesondere die GmbH in Erwägung zu ziehen, sagt er. Auch im Erbfall seien die GmbH oder die KG die richtige Wahl. Denn im Todesfall des Gesellschafters bestehe das Unternehmen als juristische Person weiterhin. Man müsse bei der Wahl der Rechtsform aber natürlich auch die steuerlichen Aspekte beachten, so der Rechtsexperte.
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