„Sehr enttäuschend“
„Vorsicht vor der Rene Jäger AG”, warnt etwa Manfred Kern im Oktober 2023 auf dem Online-Bewertungsportal Who Finance. „Sehr enttäuschend“, so fasst Kern seine Erfahrungen mit der PKV-Tarifwechselberatung zusammen. Er habe schon von Anfang das Gefühl gehabt, dass nicht alles transparent ablief. Einem direkten Kontakt wich René Jäger nach Angaben des Kunden stets aus. Das „optimierte“ Tarif-Angebot, das ihm anfänglich am Telefon präsentiert wurde, unterschied sich nach Kerns Angaben erheblich von dem finalen Vorschlag seiner Versicherungsgesellschaft. Auch darüber, dass der Vertrag von Gökers MEG aus Dubai aus vermittelt wurde, erfuhr der Kunde erst durch eigene Recherchen.
Ähnliches berichtet Who-Finance-Nutzer Heinz G.R. in seinem Eintrag von Ende August. „Man trat auf mich bezüglich einer Optimierung meiner Privaten Krankenversicherungskosten zu. Zunächst verlief alles korrekt, bis ich eine Woche nach Erhalt der Honorarrechnung seitens Jäger lapidar mitgeteilt bekam, dass leider ein ‚Mathematikfehler‘ vorläge, der die angebotene Ersparnis halbiert. Natürlich habe ich den Wechsel widerrufen!“ Dieser Eintrag stammt noch vor der Neueröffnung von Gökers MEG Dubai am 1. September.
Verzicht auf Widerrufsrecht
Noch weniger Glück hatte ein PKV-Kunde, der im April auf der Online-Plattform justanswer.de nach anwaltlichem Rat suchte. „Ich habe bei der Rene Jäger AG eine PKV-Tarifoptimierung beauftragt, welche mir nun mit circa 2.700 Euro (monatliche Kostenersparnis x 12) in Rechnung gestellt wird. Kann ich diese Beauftragung innerhalb von 14 Tagen widerrufen? Leider habe ich in deren Vollmacht übersehen, dass ich das Widerrufsrecht bei Beauftragung verliere“, schreibt der Fragesteller.
Laut Anwalt ist da nicht mehr viel zu machen. „Leider ist anhand Ihrer Schilderung davon auszugehen, dass Sie auf Ihr Widerrufsrecht ‚verzichtet‘ haben“, erklärt der Experte. Es handele sich hier sehr wahrscheinlich um einen der Ausnahmefälle gemäß Paragraf 356 Absatz 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), in denen das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen könne. Man habe lediglich die Möglichkeit, den Vertrag aufgrund der undurchsichtigen Kostenkalkulation nachträglich anzufechten, so der Anwalt.
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