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Von in NewsLesedauer: 7 Minuten
Szene aus dem Film „Versicherungsvertreter II“ von Klaus Stern
Szene aus dem Film „Versicherungsvertreter II“ von Klaus Stern: Mehmet Göker mit Mitarbeitern im türkischen Kusadasi. | Foto: Klaus Stern
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Mehmet Göker ist wieder da. Der Chef und Gründer der 2009 insolvent gegangenen Kasseler Versicherungsvermittlung MEG ruft wieder PKV-Kunden in Deutschland an – diesmal von Dubai aus. Seit Anfang September führen Göker und die Mitarbeiter seiner neugegründeten MEG Dubai dubiose Beratungen zur PKV-Tarifoptimierung auf Honorarbasis durch. Zuvor war Göker mit dem gleichen Modell in der Türkei aktiv.

Das Branchenportal Procontra, das zuerst über die MEG Dubai berichtete, ließ einige solcher Tarifwechsel-Beispiele von einem Experten analysieren. Das Ergebnis: In sieben von acht Fällen erhielten die Versicherten nach dem Wechsel entweder deutlich schlechtere Leistungen, eine um 500 bis 2.100 Euro erhöhte Selbstbeteiligung oder beides.

Laut seinem Instagram-Profil hat sich Göker unter anderem aus steuerlichen Gründen für Dubai entschieden: In dem Arabischen Emirat fallen keine Einkommenssteuern an. Doch für Geschäfte mit deutschen Kunden braucht er Kooperationspartner, die in der Bundesrepublik ansässig sind und hier Versicherungen vertreiben dürfen. Dafür ist eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) nach Paragraf 34 d Gewerbeordnung (GewO) nötig.

René Jäger hat die 34d-GewO-Erlaubnis der IHK München

Einen solchen Kooperationspartner hat Göker in René Jäger und seiner gleichnamigen Makleragentur in München gefunden. Diese betrachtet sich selbst als „PKV-Pool“ und besitzt die Erlaubnis, Finanzanlagen und Versicherungsprodukte zu vertreiben. Erteilt wurde die Erlaubnis von der IHK für München und Oberbayern, die ihre Entscheidung nun überprüfen wird.

So hat die IHK München laut Procontra gewerberechtliche Ermittlungen gegen die René Jäger AG aufgenommen. Das hat die Behörde auf Nachfrage von DAS INVESMENT bestätigt. „Sollten wir Hinweise erhalten, dass die Erlaubnisvoraussetzungen mittlerweile entfallen sind, widerrufen wir die Erlaubnis“, erklärte ein IHK-Sprecher gegenüber DAS INVESTMENT. Dies könnte zum Beispiel dann der Fall sein, „wenn eine rechtskräftige Verurteilung erfolgt ist oder sich Hinweise auf ungeordnete Vermögensverhältnisse ergeben“, so der Sprecher.

 

Das prüft die IHK München

Doch was prüft die IHK bei ihren gewerberechtlichen Ermittlungen genau? Und wie geht sie dabei vor? „Anlassbezogene gewerberechtliche Ermittlungsmaßnahmen eines Erlaubnisinhaber bedeuten, dass wir prüfen, ob die gesetzlichen Erlaubnisvoraussetzungen, also gewerberechtliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse, weiterhin vorliegen“, erklärt die Behörde. Dafür arbeitet die IHK mit mehreren Ämtern zusammen. Beim Bundesministerium für Justiz sucht sie nach Eintragungen im Bundeszentralregister und im Gewerbezentralregister, beim Zentralen Vollstreckungsgericht durchsucht sie das Schuldnerverzeichnis. Außerdem fragt sie das zuständige Gewerbeamt und/oder die Finanzaufsicht Bafin nach Beschwerden und Auffälligkeiten.

Bestätigt sich der Verdacht und widerruft die IHK München die Erlaubnis, kann das Unternehmen die entsprechende erlaubnispflichtige Tätigkeit – in diesem Fall also die Versicherungsvermittlung und damit auch den PKV-Tarifwechsel – nicht mehr ausüben.

Weiterbildungs- und Impressumspflicht

Weiterhin prüft die IHK München nach eigenen Angaben, ob die Versicherungsvermittler ihrer Weiterbildungsverpflichtung von 15 Stunden jährlich nachkommen und ob die Impressumspflichten eingehalten werden. Wer dagegen verstößt, muss ein Bußgeld bezahlen. „Die wiederholte Missachtung von Vorschriften und Berufspflichten kann ebenfalls die gewerberechtliche Zuverlässigkeit in Frage stellen“, sagt der IHK-München-Sprecher.

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Wie weit die IHK mit ihrer Prüfung ist, verrät sie indes nicht. „Wir können grundsätzlich nicht über das Ergebnis unserer Ermittlungen informieren, da wir sowohl dem Berufsgeheimnis als auch der Verschwiegenheitspflicht unterliegen“, erklärt der Sprecher. Öffentlich einsehbar sind hingegen die Bewertungen, die Kunden der René Jäger AG dem Unternehmen geben. Und die fallen alles andere als positiv aus.

„Sehr enttäuschend“

„Vorsicht vor der Rene Jäger AG”, warnt etwa Manfred Kern im Oktober 2023 auf dem Online-Bewertungsportal Who Finance. „Sehr enttäuschend“, so fasst Kern seine Erfahrungen mit der PKV-Tarifwechselberatung zusammen. Er habe schon von Anfang das Gefühl gehabt, dass nicht alles transparent ablief. Einem direkten Kontakt wich René Jäger nach Angaben des Kunden stets aus. Das „optimierte“ Tarif-Angebot, das ihm anfänglich am Telefon präsentiert wurde, unterschied sich nach Kerns Angaben erheblich von dem finalen Vorschlag seiner Versicherungsgesellschaft. Auch darüber, dass der Vertrag von Gökers MEG aus Dubai aus vermittelt wurde, erfuhr der Kunde erst durch eigene Recherchen.

Ähnliches berichtet Who-Finance-Nutzer Heinz G.R. in seinem Eintrag von Ende August. „Man trat auf mich bezüglich einer Optimierung meiner Privaten Krankenversicherungskosten zu. Zunächst verlief alles korrekt, bis ich eine Woche nach Erhalt der Honorarrechnung seitens Jäger lapidar mitgeteilt bekam, dass leider ein ‚Mathematikfehler‘ vorläge, der die angebotene Ersparnis halbiert. Natürlich habe ich den Wechsel widerrufen!“ Dieser Eintrag stammt noch vor der Neueröffnung von Gökers MEG Dubai am 1. September.

Verzicht auf Widerrufsrecht

Noch weniger Glück hatte ein PKV-Kunde, der im April auf der Online-Plattform justanswer.de nach anwaltlichem Rat suchte. „Ich habe bei der Rene Jäger AG eine PKV-Tarifoptimierung beauftragt, welche mir nun mit circa 2.700 Euro (monatliche Kostenersparnis x 12) in Rechnung gestellt wird. Kann ich diese Beauftragung innerhalb von 14 Tagen widerrufen? Leider habe ich in deren Vollmacht übersehen, dass ich das Widerrufsrecht bei Beauftragung verliere“, schreibt der Fragesteller.

Laut Anwalt ist da nicht mehr viel zu machen. „Leider ist anhand Ihrer Schilderung davon auszugehen, dass Sie auf Ihr Widerrufsrecht ‚verzichtet‘ haben“, erklärt der Experte. Es handele sich hier sehr wahrscheinlich um einen der Ausnahmefälle gemäß Paragraf 356 Absatz 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), in denen das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen könne. Man habe lediglich die Möglichkeit, den Vertrag aufgrund der undurchsichtigen Kostenkalkulation nachträglich anzufechten, so der Anwalt.  

>> Einzelheiten zu Gökers Comeback per Social Media im vergangenen Jahr finden Sie hier .

>> Hier erhalten Sie Informationen zu Gökers Prozess um die MEG-Insolvenz in Kassel, seinem Neustart in Istanbul und seinen gemeinsamen Aktivitäten mit Dirk Kreuter als Vertriebscoach.

>> Auszüge aus Gökers Biografie erhalten Sie hier, hier und hier.

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