Going Public startet Studiengang für Compliance-Beauftragte
Die Inhalte der Weiterbildung zum „Zertifizierten Spezialist für Compliance Bankgeschäft und Kapitalanlage (FH)“ entwickelte Going Public in Kooperation mit der Fachhochschule Kaiserslautern sowie mit den auf die Finanzdienstleistungsbranche spezialisierten Rechtsanwälten der GPC Law in Berlin.
Die Weiterbildung, die am 1. Dezember beginnt, ist modular angelegt und kann bereits vorhandene Qualifikationen berücksichtigen. So können Compliance-Beauftragten, die bereits über die nötigen Sachkundenachweise verfügen, einzelne Module nutzen, um ihr Fachwissen aufzufrischen. Das viertägige Modul „Aufsichts- und Compliancerecht“ zum Beispiel ist separat buchbar.
Nach der WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung, die zum 1. November 2012 in Kraft getreten ist, müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen gewährleisten, dass ihre Mitarbeiter „über eine für die Tätigkeit entsprechende Zuverlässigkeit und Sachkunde verfügen“, erklärt Going Public. Eine Übergangsfrist zum Nachweis der Sachkunde gelte nur bis zum 31. Mai 2013.
„Insbesondere für die Compliance-Beauftragten sind die Anforderungen hoch angesetzt“, erklärt Going-Public-Vorstand Ronald Perschke. In der Verordnung werden rechts- oder wirtschaftswissenschaftliche Hoch- oder Fachhochschulabschlüsse als Nachweis genannt.
>> Weitere Informationen zum Lehrgang finden Sie hier
Die Weiterbildung, die am 1. Dezember beginnt, ist modular angelegt und kann bereits vorhandene Qualifikationen berücksichtigen. So können Compliance-Beauftragten, die bereits über die nötigen Sachkundenachweise verfügen, einzelne Module nutzen, um ihr Fachwissen aufzufrischen. Das viertägige Modul „Aufsichts- und Compliancerecht“ zum Beispiel ist separat buchbar.
Nach der WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung, die zum 1. November 2012 in Kraft getreten ist, müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen gewährleisten, dass ihre Mitarbeiter „über eine für die Tätigkeit entsprechende Zuverlässigkeit und Sachkunde verfügen“, erklärt Going Public. Eine Übergangsfrist zum Nachweis der Sachkunde gelte nur bis zum 31. Mai 2013.
„Insbesondere für die Compliance-Beauftragten sind die Anforderungen hoch angesetzt“, erklärt Going-Public-Vorstand Ronald Perschke. In der Verordnung werden rechts- oder wirtschaftswissenschaftliche Hoch- oder Fachhochschulabschlüsse als Nachweis genannt.
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