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Gold-Investments „Anleger der BWF-Stiftung haben gute Aussichten auf Schadenersatz“

Klaus Nieding, Foto: Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft

Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (Aktenzeichen: 4 U 15/17) zeige, wie aussichtsreich es für geschädigte Anleger der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF-Stiftung) oder ähnlichen Insolvenzfällen sein kann, einen Anspruch auf Schadenersatz gegen Dritte zu prüfen, erklärt Klaus Nieding, Vizepräsident der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW).

„Vielfach wurde die Anlage bei der BWF-Stiftung an Anleger vertrieben, ohne dass sich die Anlageberater mit dem Geschäftsmodell umfassend auseinandergesetzt haben“, so der Frankfurter Anlegeranwalt in der aktuellen Ausgabe des DSW-Newsletters weiter. Einen Anspruch gegen den Vermittler geltend zu machen, stelle „oftmals die einzige Möglichkeit der Schadenkompensation“ dar.

Urteil gegen Berater bestätigt

Das pfälzische Oberlandesgericht hat jetzt ein Urteil des Landgerichts Frankenthal (Aktenzeichen: 3 O 317/16) bestätigt. Anfang des Jahres hatten die Richter in Rheinland-Pfalz festgestellt, dass der angeklagte Anlageberater seinen Kunden weder auf das Totalverlustrisiko hingewiesen hatte, noch seiner Pflicht zur Plausibilitätskontrolle nachgekommen war.

Dem Richterspruch zufolge muss der Anlageberater deshalb die vollständige Investitionssumme von 206.500 Euro an den Anleger erstatten. Und auch andere Anleger der BWF-Stiftung haben „mit der Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils durch das Oberlandesgericht gute Aussichten, Schadenersatzansprüche erfolgreich gegen ihre Anlageberater geltend zu machen“, kommentiert Nieding.

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Insgesamt mehr als 6.000 Investoren wurden Opfer der „Goldmasche“ der BWF-Stiftung, deren Trägerverein Bund Deutsche Treuhandstiftungen vor rund zwei Jahren in die Insolvenz ging, erklärt Nieding. „Geschädigte Anleger sollten sich nicht auf den Verlauf des Insolvenzverfahrens verlassen.“ Denn: „Aus dem Insolvenzverfahren eine erhebliche Quote zu erhalten, gilt als unwahrscheinlich.“

In dem vor rund einem Jahr begonnenen Strafprozess gegen sechs Verantwortliche der BWF-Stiftung hat das Landgericht Berlin Ende Juli vier Angeklagte wegen Betruges verurteilt, erklärt Jan Finke, Rechtsanwalt aus Mannheim. „Jedoch hat das Verfahren nicht aufdecken können, was mit den etwa 50 Millionen Euro Anlegergeldern geschehen ist.“

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