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Gold-Investments Urteil: BWF-Betrugsopfer erhält volle Anlagesumme zurück

Klaus Nieding, Vizepräsident des Vereins Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW)
Klaus Nieding, Vizepräsident des Vereins Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW)

„Für insgesamt rund 54 Millionen Euro erwarben Privatinvestoren Gold, das zum großen Teil möglicherweise nicht wirklich vorhanden war“, erklärt Rechtsanwalt Klaus Nieding den Hintergrund des Prozesses um die Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF). Ein Mandant der auf Kapitalmarktthemen spezialisierten Kanzlei Nieding+Barth erhalte daher jetzt seine Investitionssumme von 206.500 Euro vollständig erstattet, entschied das Landgericht Frankenthal (Aktenzeichen des noch nicht rechtskräftigen Urteils: 3 O 317/16).

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Allerdings sei bei der inzwischen insolventen Stiftung für die Anleger „kaum etwas zu holen“, so Nieding, der auch Vizepräsident des Vereins Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) ist, in der aktuellen Ausgabe des DSW-Newsletters. Den sechsstelligen Euro-Betrag in dem konkreten Fall muss der Anlageberater des Kunden zahlen „Wir sind froh, dass das Gericht festgestellt hat, dass der Anlageberater seine Pflicht zur Prüfung der Plausibilität der Kapitalanlage im Rahmen des Anlageberatungsvertrages verletzt hat“, so Nieding weiter.

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