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Grafik des Tages Berufsunfähigkeitsversicherung: Karenzzeiten senken Beiträge

Von in FinanzberatungLesedauer: 1 Minute
Die Grafik zeigt, wie hoch die prozentualen Beitragsersparnisse ausfallen, wenn Karenzzeiten vereinbart werden. Die Beispielrechnung gilt für einen kaufmännischen Angestellten (Eintrittsalter 40 Jahre, Endalter 65 Jahre), der bei der Universa eine BU-Police mit 1.000 Euro monatlicher Berufsunfähigkeitsrente (Überschusssystem Beitragsverrechnung, Zahlen kaufmännisch gerundet) abgeschlossen hat. Seinen Monatsbeitrag von 80 Euro könnte er beispielsweise auf 59 Euro drücken, wenn er eine Karenzzeit von 24 Monaten vereinbart. Das entspricht einer Ersparnis von 26 Prozent.
Die Grafik zeigt, wie hoch die prozentualen Beitragsersparnisse ausfallen, wenn Karenzzeiten vereinbart werden. Die Beispielrechnung gilt für einen kaufmännischen Angestellten (Eintrittsalter 40 Jahre, Endalter 65 Jahre), der bei der Universa eine BU-Police mit 1.000 Euro monatlicher Berufsunfähigkeitsrente (Überschusssystem Beitragsverrechnung, Zahlen kaufmännisch gerundet) abgeschlossen hat. Seinen Monatsbeitrag von 80 Euro könnte er beispielsweise auf 59 Euro drücken, wenn er eine Karenzzeit von 24 Monaten vereinbart. Das entspricht einer Ersparnis von 26 Prozent. | Foto: uniVersa Lebensversicherung a.G.
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Der Versicherer Universa ermöglicht Kunden seiner Berufsunfähigkeitsversicherung Karenzzeiten von zum Beispiel sechs, zwölf, 18 und 24 Monaten. Das heißt, die BU-Rente wird in diesen Fällen erst nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit bezahlt. Ein 40-jähriger kaufmännischer Angestellter, der beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsrente über 1.000 Euro bis zum Endalter von 65 Jahren abschließen möchte, kann damit seinen monatlichen Beitrag je nach Karenzzeit zwischen 7 und 26 Prozent reduzieren.

Hochgerechnet spart der Kunde dadurch bis zu 6.300 Euro an Beiträgen. Allerdings müsse man sich auch im Klaren darüber sein, dass im Ernstfall – also bei Eintritt der Berufsunfähigkeit – die monatliche Absicherung während der Karenzzeit aus eigenen Rücklagen finanziert werden muss, gibt die Universa zu bedenken. Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung brauchen während der Karenzzeit nicht weitergezahlt werden, da die Beitragsfreistellung unabhängig davon ab Eintritt der Berufsunfähigkeit greift.

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