Grafik zur Familienversicherung Wechsel in die PKV? Und wo bleiben die Kinder?
Wer bislang gesetzlich versichert war und 2020 auf ein Jahresgehalt von mindestens 62.550 Euro kommt, kann freiwillig in der GKV bleiben oder in die PKV wechseln. Beides habe seine Vor- und Nachteile, erklärt Sven Hennig. Der Versicherungsvermittler und PKV-Experte hat einen „Leitfaden zur Entscheidungsfindung in der Privaten Krankenversicherung“ entworfen, der die wesentlichen Merkmale der beiden Systeme zusammenfasst.
Wer über einen Wechsel nachdenkt, muss sich nicht sofort entscheiden. Denn laut Hennig gibt es noch ein rückwirkendes Austrittsrecht. Das heißt, solange man mit der Krankenkassenkarte in diesem Jahr nicht beim Arzt war, kann man auch noch rückwirkend zum 1. Januar austreten.
Wer wechseln will und Kinder hat, sollte auch deren Versicherungsschutz in die Entscheidung mit einbeziehen, rät der Experte. In einem Schaubild zeigt er, in welchen Fällen die Kinder eines Paares, bei dem ein Elternteil in die PKV wechselt, aus der kostenlosen Familienversicherung herausfallen könnten und beitragspflichtig privat versichert werden müssten.
Hallo, Herr Kaiser!
Die Grafik wurde uns freundlicherweise von Sven Hennig zur Verfügung gestellt. Seinen kompletten Blog-Beitrag finden Sie hier.