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Alte Leipziger Gratis Haftpflicht- und Hausratversicherung für Geflüchtete

Flüchtlingsunterkunft für 1.152 Personen auf dem Messegelände in Hannover
Flüchtlingsunterkunft für 1.152 Personen auf dem Messegelände in Hannover: Alte-Leipziger-Kunden, die Geflüchtete bei sich aufnehmen oder ihnen anderweitig kostenlosen Wohnraum zur Verfügung stellen, erhalten beitragsfreie Haftpflicht- und Hausratversicherung für sich und die Gäste. | Foto: Imago Images / Bernd Günther

Die Alte Leipziger will ihren Kunden die Entscheidung erleichtern, Geflüchtete aufzunehmen. Allen Kunden, die Geflüchtete mit Wohnraum versorgen, bietet die Gesellschaft kostenlose Haftpflicht- und Hausratversicherung für ihre Gäste an.

Beitragsfrei versichert werden können Geflüchtete und deren Kinder, die im Haushalt eines Kunden der Alte Leipziger aufgenommen wurden oder denen der Alte-Leipziger-Kunde anderweitig Wohnraum kostenlos zu Verfügung gestellt hat. Das Angebot steht nur Haftpflicht- und Hausratversicherungskunden der Gesellschaft zur Verfügung. Ob sie eine Familienhaftplicht- oder eine Single-Haftpflichtpolice bei der Alte Leipziger abgeschlossen haben, spielt dabei allerdings keine Rolle.

Die Versicherten erhalten bei ihrem Vermittler oder im Kundenservice eine Versicherungsbescheinigung, welche die Geflüchteten bei Bedarf zum Beispiel in der Kindertagesstätte oder Schule vorlegen können.

Schäden durch Hunde inklusive

Sachschäden, die durch die Geflüchteten oder ihre Kinder am Eigentum des Versicherungsnehmers verursacht werden, zum Beispiel am Mobiliar, sind bis 5.000 Euro mitversichert. Falls die Geflüchteten Hunde mitgebracht haben, sind Schäden, die sie verursachen, ebenfalls versichert. Es muss keine Tierhalter-Haftpflichtversicherung bestehen.

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Persönliche Sachen, die die Flüchtenden und deren Kindern mit nach Deutschland bringen konnten – zum Beispiel Kleidung, Handy oder Schmuck – ist in der Hausratversicherung von Kunden der Alte Leipziger bis 5.000 Euro pro Person gegen die versicherten Gefahren abgedeckt. Der Versicherungsschutz gilt auch unterwegs im Rahmen der so genannten „Außenversicherung“, die Bestandteil der Hausratpolice ist.

Der Versicherungsschutz beginnt mit der Ankunft der Geflüchteten in der Wohnung in Deutschland und gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2022. Er ist nicht auf bestimmte Nationalitäten oder Fluchtländer beschränkt. Das Angebot gilt sowohl für bestehende als auch für Neukunden.

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