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Grauer Kapitalmarkt im Wandel Insolvenzfälle P&R und Magellan zeigen Lücken im Anlegerschutz auf

Von in ZielgruppenLesedauer: 4 Minuten
Peter Mattil: Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus München vertritt eine Vielzahl enttäuschter P&R-Anleger. Unter ihnen seien auch viele ältere Menschen, die auf ihr Geld warten.
Peter Mattil: Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus München vertritt eine Vielzahl enttäuschter P&R-Anleger. Unter ihnen seien auch viele ältere Menschen, die auf ihr Geld warten. | Foto: Kanzlei Mattil & Kollegen

Die Kanzlei Mattil, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat in den vergangenen 20 Jahren unzählige Anlagemodelle auf Anlegerseite, insbesondere auch Insolvenzen im In- und Ausland begleitet. Die P&R-Gruppe ist mit 3,5 Milliarden Euro Schaden und zirka 54.000 Anlegern der bisher größte Anlageskandal.

Das Geschäftsmodell der P&R-Gruppe und der Magellan Container lässt sich wie folgt beschreiben: Die Anleger erwarben einzelne Container zu direktem Eigentum, mit einem Kaufvertrag und einer Übereignungsverpflichtung. Es handelte sich weder um einen Fonds noch eine Unternehmensbeteiligung, sondern ein sogenanntes Direktinvestment. Weder das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) noch das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) waren bis einschließlich 2016 für diese Angebote anwendbar.

Die Anbieter konnten die Container prospekt- und erlaubnisfrei verkaufen. Erst mit dem Kleinanlegerschutzgesetz 2015 wurde, mit einer Übergangsfrist bis 01.01.2017, die Prospektpflicht auch für Direktinvestments eingeführt (Paragraf 1 Absatz 2 Nummer 7 VermAnlG). P&R, Magellan und einige weitere operierten also im klassischen, deutschen Grauen Kapitalmarkt.

Anlagevolumen bis zu 1 Milliarde Euro

Die P&R-Gruppe veräußerte mit vier verschiedenen Emittenten, ansässig in Grünwald bei München, Container an eine Vielzahl von Anlegern, mit einem Volumen von bis zu 1 Milliarde Euro pro Jahr. Die Erwerber schlossen einen Kaufvertrag mit dem Versprechen der jeweiligen P&R-Gesellschaft, diesen, mit einer Seriennummer gekennzeichneten Container zu Eigentum zu übertragen. Die Erwerber machten steuerlich für ihre Container die Abschreibung für Abnutzung (AfA) geltend.

Im Rahmen der Insolvenz im März 2018 stellte der Insolvenzverwalter fest, dass in den Bilanzen der vier in Grünwald ansässigen P&R-Emittenten keinerlei Container aufzufinden sind. Das Containergeschäft (Kauf von Containern, Vermietung, Verleasung und so weiter) wurde ausschließlich von der in der Schweiz ansässigen P&R Equipment & Finance durchgeführt. Mit dieser Schweizer Gesellschaft hatten die Anleger jedoch keine Kauf- oder Übereignungsverträge.

Die Emittenten in Grünwald hatten das von Anlegern jährlich eingeworbene Neukapital (bis zu 1 Milliarde Euro) dazu verwendet, die Renditen der Altanleger zu bedienen. In der Schweiz wurden zwar Containergeschäfte durchgeführt, aber in wesentlich geringerem Umfang als es dem eingeworbenen Kapital in Deutschland entsprechen müsste.

Der Insolvenzverwalter bestreitet, dass die Anleger Eigentümer der Container geworden sind. Die Container existieren überwiegend gar nicht, außerdem seien die den Anlegern zugeteilten Zertifikate beliebig. In der Insolvenz spielt dies natürlich eine große Rolle, da der Anleger im Falle eines Eigentumserwerbes Aus- oder zumindest Absonderungsrechte geltend machen kann.

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