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Grauer Kapitalmarkt im Wandel Insolvenzfälle P&R und Magellan zeigen Lücken im Anlegerschutz auf

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Bafin handelt im öffentlichen Interesse

Ein Aspekt, der viele Anleger beschäftigt und von einigen Juristen aufgegriffen wurde, ist die angebliche Pflichtverletzung und Haftung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Eine diesbezügliche Staatshaftung wird nicht einfach zu begründen sein, da die Containerinvestments bis einschließlich 2016 nicht unter das VermAnlG fielen, also prospektfrei waren. Einen - allerdings genehmigten - Prospekt gibt es erst seit dem 01.01.2017. Eine große Hürde ist natürlich auch Paragraf 4 Absatz 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG), wonach die Bafin nur im öffentlichen Interesse handelt, also nicht haftet.

Steht zu allem Übel auch noch die Rückforderung der erhaltenen Ausschüttungen bevor? In vielen Insolvenzen, insbesondere im Schiffsbereich, geschieht dies seit Jahren regelmäßig. Bei geschlossenen Fonds beruht die Rückforderbarkeit eher auf der handelsrechtlichen Außenhaftung, während bei der P&R die Anfechtung wegen Zahlungen aus einem Schneeballsystem diskutiert wird. Ob dieses Schreckgespenst den vielen Anlegern - darunter auch zahllose alte Menschen - droht, ist noch nicht entschieden. Die aufgrund von Verträgen geleisteten Zahlungen passen nicht in die bislang ergangene Rechtsprechung.

Verbraucherschutz / Kapitalmarktrecht

Die Entwicklung des Verbraucherschutzes am Kapitalmarkt wird nicht nur durch den deutschen Gesetzgeber bestimmt, sondern zunehmend aus der Europäischen Union (EU). Richtlinien und Verordnungen regeln weite Bereiche. Dort hat man allerdings manchmal den Eindruck, dass der freie Binnenmarkt Vorrang vor dem Verbraucherschutz hat.

Ein Beispiel hierfür ist die EU- Prospektverordnung 2017/1129, die dem Emittenten die Verwendung eines zum Beispiel englischsprachigen Prospektes in der ganzen EU erlaubt, ohne die Verpflichtung zur Übersetzung in die Sprache des Ziellandes. Der Emittent ist nur zur Übersetzung der Kurzzusammenfassung verpflichtet. Artikel 7 Nummer 5 b der Verordnung weist zynisch darauf hin, dass der Anleger im Falle eines Rechtsstreites die Übersetzungskosten selbst tragen muss. Die Übersetzung eines 200- bis 300-seitigen Prospektes dürfte nicht unter 20.000 Euro zu bekommen sein.

Zu einem vollständigen Verbraucherschutz gehört auch ein effektives Verfahren zur Durchsetzung der Ansprüche. Eine Sammelklage auf EU-Ebene war vor zirka zehn Jahren geplant, jedoch wurde sie nicht umgesetzt, die entsprechenden Pläne offenbar aufgegeben. In Deutschland müssen wir uns mit dem Kapitalanlagemusterverfahren (KapMuG) begnügen.

Die Bafin hat, was die Verfolgung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen betrifft, im Gegensatz zur US-amerikanischen SEC, keine Möglichkeiten. Sie ist zwar seit dem Kleinanlegerschutzgesetz dem „kollektiven Verbraucherschutz“ verpflichtet, dies schließt aber nicht die Hilfestellung bei der Rechtsverfolgung ein.

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