Greenwashing Efama fordert klare Regulierung

Die Efama nennt ausdrücklich die aus ihrer Sicht wesentlichen Komponenten, die Greenwashing von Finanzmarktteilnehmern ausmachen:
- Eine wissentlich falsche Darstellung nachhaltigkeitsbezogener Praktiken oder entsprechender Merkmale eines Produkts
- Eine vorhandene Absicht, den Empfänger der Nachhaltigkeitsaussage irrezuführen oder zu beeinflussen
- Eine grobe Fahrlässigkeit der Finanzmarktteilnehmer, sofern keine Absicht besteht
Handlungsbedarf herrscht aus Sicht des Verbandes nach wie vor bei den regulatorischen Maßnahmen auf EU-Ebene.
Efama: Regulierungslücken finden
Die Finanzinstitutsaufsicht befasse sich bereits mit zahlreichen Greenwashing-Aspekten, daher sollten alle aktuellen Regulierungslücken zuerst identifiziert werden, bevor neue Gesetze oder Leitlinien vorgeschlagen werden, sagt Anyve Arakelijan. Die Regulierungsbeauftragte der Efama fordert zudem ein europaweit abgestimmtes und konsistentes Vorgehen gegen Greenwashing im Finanzsektor.
„Absichtlich irreführendes Verhalten in Bezug auf nachhaltige Investitionen darf nicht toleriert werden, ebenso wie andere irreführende Praktiken in Bezug auf Risiko oder Performance nicht toleriert werden. Angesichts der derzeitigen regulatorischen Unsicherheit und der laufenden Entwicklung müssen wir jedoch darauf achten, den Begriff Greenwashing nicht zu weit zu fassen", so Arakelijan.
Harmonisierte Aufsichtsmaßnahmen sollten das Greenwashing erfolgreich unterbinden. Das Vorhaben darf Arakelijan zufolge keinesfalls scheitern: „Andernfalls könnte das Vertrauen der Anleger in eine nachhaltige Finanzierung ernsthaft untergraben werden, was die Bemühungen um den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft gefährden würde.“