LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in AnalysenLesedauer: 4 Minuten

Rechtsanwalt meint Greenwashing bei Finanzprodukten – klare Regeln fehlen

Rechtsanwalt André Szesny über nachhaltige Finanzprodukte
Rechtsanwalt André Szesny über nachhaltige Finanzprodukte: Der Rechtsrahmen ist noch zu wenig ausdefiniert, um Anbieter bestrafen zu können, meint der Spezialist von der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek. | Foto: Heuking Kühn Lüer Wojtek

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat im Rahmen der aktuellen Ermittlungen gegen DWS- Verantwortliche einen Anfangsverdacht wegen Kapitalanlagebetrugs bejaht. Sie geht offenbar davon aus, dass die DWS in Prospekten unwahre Angaben zur Nachhaltigkeit ihrer Finanzprodukte gemacht hat. Sie ist zudem offensichtlich der Ansicht, dass Nachhaltigkeit ein für den Anleger maßgebliches Erwerbskriterium ist.

Lüge noch kein Betrug

Was allerdings nachhaltig ist, ist völlig unklar. Der Begriff ist kaum konkret zu umreißen. Nachhaltigkeit wird – je nach Branche, Anlass, Produkt und Thema – vor allem mit Umweltschutz und Klimafreundlichkeit assoziiert, teilweise aber auch mit Diversität und Menschenrechten. „Sustainability“ und „Social Governance“ sind Zauberworte, die es noch mit Inhalten zu füllen gilt.

Wenn aber nicht klar ist, ob ein Produkt nachhaltig ist oder eine Firma nachhaltig arbeitet, ist auch die Abgrenzung von Strafbarkeit und Straflosigkeit unmöglich: An unbestimmte Begriffe darf kein Strafvorwurf geknüpft werden.

Keine Frage: Wer über die vermeintliche Umweltfreundlichkeit seines Produkts einen falschen Eindruck erweckt, handelt verwerflich, möglicherweise sogar rechtswidrig. Er führt den Anleger in die Irre, sein Werben im Wettbewerb ist mindestens einmal unlauter. Es kann ihm wettbewerbsrechtlich verboten werden. Aber eine Geld- oder gar Freiheitsstrafe darf nicht verhängt werden. Denn eine bloße Lüge ist noch kein Betrug.

 

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Daily“. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Betrug und Kapitalanlagebetrug sind Vermögensdelikte, die vom Gesetzgeber dazu geschaffen wurden, das Vermögen von Anlegern zu schützen. Und ob die vermeintliche Lüge über Nachhaltigkeit – was immer das ist – das Anlegervermögen gefährdet, ist zumindest einmal höchst zweifelhaft.

Man stelle sich vor, Anteile an einem Umweltfonds gekauft zu haben, der angeblich ausschließlich Wind- und Solarenergiewerte enthält. Tatsächlich sind aber auch Atomwerte enthalten – der Anleger ist also einer Lüge aufgesessen! Im Zuge der aktuellen Energiepolitik vor dem Hintergrund der Ukraine-Krise steigen aber die Kurse von Atomwerten und mit ihnen der Kurs des Fonds. Das zeigt, dass das Erwecken eines falschen Eindrucks über Nachhaltigkeit nichts mit dem Vermögen des Anlegers zu tun hat.

Hat das Verhalten des „Täters“ aber keinen Bezug zum vom Straftatbestand geschützten Rechtsgut (hier: Vermögen), darf nicht bestraft werden.

Definitionssache Greenwashing

Fakt ist: Eine Regelung, die Greenwashing strafbar macht, gibt es nicht. Täuschungen beim Verkauf von Aktien – jedoch nicht schon bei der Prospektierung – können jedoch sehr wohl als Betrug strafbar sein. Getäuscht werden muss aber über konkrete Tatsachen mit Vermögensbezug.

Tipps der Redaktion