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Greenwashing
Das steckt hinter der Herabstufung von ESG-Fonds
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Greenwashing Das steckt hinter der Herabstufung von ESG-Fonds

Von in RegulierungLesedauer: 4 Minuten
Streifenhörnchen im Custer State Park im US-Bundesstaat South Dakota.
Streifenhörnchen im Custer State Park im US-Bundesstaat South Dakota: Um nicht des Greenwashings bezichtigt zu werden, stufen Investmentgesellschaften ihre Nachhaltigkeitsfonds herab. | Foto: Imago Images / Imagebroker

Mit der Sustainable Finance Disclosure Regulation (kurz: SFDR) will die Europäische Union Investitionen in nachhaltige Unternehmen und Projekte fördern und ihren Green Deal vorantreiben. Gemäß der EU-Offenlegungsverordnung wird diesbezüglich zwischen Artikel-8- und Artikel-9-Fonds unterschieden. Deren Ausrichtung variiert darin, dass letztgenannte deutlich strengere Nachhaltigkeitskriterien und konkrete ESG-Ziele anstreben. Artikel-8-Fonds müssen hingegen lediglich einen Investmentprozess verfolgen, der nachhaltige Vermögenswerte umfasst.

Aufgrund von Bedenken, diese Kriterien nicht zu erfüllen und dem Greenwashing zu unterliegen, stuften Anlagegesellschaften in den letzten Wochen und Monaten zahlreiche Fonds von Artikel 9 auf Artikel 8 herab. Wer sich von der Bewerbung nachhaltiger Finanzprodukte vollständig verabschieden will, ging direkt auf die Klassifikation als Artikel-6-Fonds zurück und ist somit nicht mehr gezwungen, ESG-Kriterien einzuhalten.

Fondsgesellschaften stufen weitere Fonds herab

Es ist zu erwarten, dass Asset Manager in den nächsten Monaten weitere Fonds herabstufen, denn die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (engl.: European Securities and Markets Authority, kurz: ESMA) plant bereits weitere quantitative Konkretisierungen und Erhöhungen der Anforderungen an nachhaltige Investmentfonds.

 

 

Die bisherigen Nachhaltigkeitsskandale und Herabstufungen von Fonds haben viele Vermögensverwalter dazu bewogen, die Gemengelage zunächst von der Seitenlinie zu verfolgen. Die Gefahr, sich als einer der First-Mover die Finger am heißen Eisen der Nachhaltigkeitsregulierung zu verbrennen, ist für viele Finanzdienstleistungs- und Wertpapierinstitute zu groß.

Um nachhaltige Kundenbedürfnisse zu erfüllen, ohne in Konflikt mit dem Gesetz zu geraten, hat der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland (VuV) im Jahr 2022 einen sehr guten und pragmatischen Umsetzungsvorschlag unterbreitet. Auf Grundlage eines Bewertungsverfahrens, das im Portfoliomanagementsystem hinterlegt ist, können nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte von Einzelanlagen und Portfolios mit einem ESG Risiko-Score bewertet werden. Die Skala dieser Scores bewegt sich zwischen 0 und 100. Die Zielsetzung lautet, auf Portfolioebene dauerhaft einen Score von 50 Punkten und auf Einzelwerte bezogen 30 Punkte einzuhalten.

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Asset Manager bewerben Anlageprodukte nicht gemäß Artikel 8 oder 9. Trotzdem sind die Mitgliedsinstitute des VuV in der Lage, ihren Kunden und Interessenten plausibel zu verdeutlichen, dass Nachhaltigkeitsaspekte in der Portfoliokonstruktion eine wichtige Rolle spielen.

 

 

So setzen sich Asset Manager für Nachhaltigkeit ein

Zudem beteiligen sich zahlreiche Institute seit Jahren an individuellen Projekten mit  Nachhaltigkeitswirkung. So wurden beispielsweise eigene Stiftungen gegründet, um benachteiligten Menschen in der Gesellschaft finanziell und tatkräftig beizustehen. Überdies existieren zahlreiche Projekte, die sich weltweit mit der Aufforstung von Wäldern, der Unterstützung von Opfern von Kriegs- und Umweltkatastrophen und der Mitwirkung in Kinder- und Jugendschutzorganisationen befassen.

Diese kurze Auflistung ließe sich nahezu beliebig verlängern und sie verdeutlicht, dass die Branche der Vermögensverwalter nicht nur im Portfoliomanagement bereits seit Jahren – vor Einführung der Nachhaltigkeitsregulatorik – entsprechende ESG-Ziele verfolgt und darüber hinaus Nachhaltigkeitsprojekte aktiv begleitet. Den aktuellen Regulierungstendenzen und den damit verbundenen Risiken zunächst auszuweichen, sollte daher richtig eingeschätzt und interpretiert werden. Sobald diesbezüglich eine nachvollziehbare und klare aufsichtsrechtliche Linie erkennbar ist, welche sich im Portfoliomanagement zum Kundenvorteil umsetzen lässt, wird sich die Branche diesem Thema noch weiter öffnen, als es bisher bereits geschehen ist.


Über den Autor: Andreas Schyra ist Vorstandsmitglied beim Vermögensverwalter PVV und Dozent an der FOM Hochschule Essen.

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