Grenzüberschreitende Finanzplanung
Die Mitgliedsverbände des Financial Planning Standards Board Ltd. (FPSB) in Deutschland, Österreich und der Schweiz haben ein Abkommen geschlossen, das eine regelkonforme grenzüberschreitende Tätigkeit ihrer Mitglieder, der Certified Financial Planner (CFP), ermöglicht. Die Vereinbarung gilt ab Beginn des Jahres 2009.
Für die grenzüberschreitende Tätigkeit sieht das sogenannte Reziprozitätsabkommen vor, dass CFP im jeweiligen Zielland eine Prüfung absolvieren müssen, um ihre Kenntnisse in den länderspezifischen Themen wie Steuerrecht für Privatpersonen und Unternehmen, betriebliche und private Altersversorgung, Sozialversicherungsrecht und Rechtsfragen zum Kapitalmarkt sowie Beraterhaftung nachzuweisen. Damit werden sie auch Mitglied in der CFP-Organisation des Nachbarlandes.
Die Motivation für das Abkommen, so der FPSB Deutschland, besteht darin, dass immer mehr Kunden der Certified Financial Planner Wohnsitz und Arbeitsplatz in verschiedenen Ländern haben. Weil sich dadurch unterschiedliche Veranlagungsmöglichkeiten ergäben, gewinne die grenzüberschreitende Betreuung in Finanzangelegenheiten zunehmend an Bedeutung.
Hintergrund: Certified Financial Planner müssen für das Zertifikat einheitliche Kriterien erfüllen. Sie sind in den „4-E“-Regeln zusammengefasst: Education (einjähriges Spezial-Studium), Examination (Prüfungen als Finanzplaner), Experience (berufliche Erfahrung auf dem Gebiet Finanzdienstleistungen, speziell aber Finanzplanung) und Ethics (Befolgung der strengen ethischen Berufsregeln). Darüberhinaus verpflichten sie sich zur ständigen Weiterbildung, das CFP-Zertifikat muss alle zwei Jahre erneuert werden.
Die 23 Länderorganisationen des internationalen CFP-Netzwerks Financial Planning Standards Board haben weltweit über 120.000 Mitglieder. In Europa sind es rund 4.000, davon rund 1.300 in Deutschland, 250 in der Schweiz und 175 in Österreich.
Für die grenzüberschreitende Tätigkeit sieht das sogenannte Reziprozitätsabkommen vor, dass CFP im jeweiligen Zielland eine Prüfung absolvieren müssen, um ihre Kenntnisse in den länderspezifischen Themen wie Steuerrecht für Privatpersonen und Unternehmen, betriebliche und private Altersversorgung, Sozialversicherungsrecht und Rechtsfragen zum Kapitalmarkt sowie Beraterhaftung nachzuweisen. Damit werden sie auch Mitglied in der CFP-Organisation des Nachbarlandes.
Die Motivation für das Abkommen, so der FPSB Deutschland, besteht darin, dass immer mehr Kunden der Certified Financial Planner Wohnsitz und Arbeitsplatz in verschiedenen Ländern haben. Weil sich dadurch unterschiedliche Veranlagungsmöglichkeiten ergäben, gewinne die grenzüberschreitende Betreuung in Finanzangelegenheiten zunehmend an Bedeutung.
Hintergrund: Certified Financial Planner müssen für das Zertifikat einheitliche Kriterien erfüllen. Sie sind in den „4-E“-Regeln zusammengefasst: Education (einjähriges Spezial-Studium), Examination (Prüfungen als Finanzplaner), Experience (berufliche Erfahrung auf dem Gebiet Finanzdienstleistungen, speziell aber Finanzplanung) und Ethics (Befolgung der strengen ethischen Berufsregeln). Darüberhinaus verpflichten sie sich zur ständigen Weiterbildung, das CFP-Zertifikat muss alle zwei Jahre erneuert werden.
Die 23 Länderorganisationen des internationalen CFP-Netzwerks Financial Planning Standards Board haben weltweit über 120.000 Mitglieder. In Europa sind es rund 4.000, davon rund 1.300 in Deutschland, 250 in der Schweiz und 175 in Österreich.
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