LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in Recht & SteuernLesedauer: 4 Minuten

Griechenlandverluste steuerlich geltend machen

Andreas Patzner, KPMG
Andreas Patzner, KPMG
Anleger, die griechische Anleihen halten, könnten nach der Umschuldung auch steuerlich in die Röhre schauen. Bis zum 8.3.2012 hatten sie Zeit, zu entscheiden, ob sie ihre Papiere in ein Sammelsurium unterschiedlicher Papiere mit weit geringerem Nominalwert tauschen oder die alten fast wertlosen Papiere behalten wollten.

Verluste nur beim Kauf ab dem 1.1.2009 absetzbar

Hat der Anleger die Griechenlandbonds vor dem 1.1.2009 gekauft, so sind Verluste aus der Veräußerung steuerlich unbeachtlich, weil für solche Anleihen noch die alte Spekulationsfrist von einem Jahr galt. Eine steuerliche Beachtlichkeit der Verluste aus solchen Altpapieren kann sich nur dann ergeben, wenn es sich um sog. Finanzinnovationen also zum Beispiel um Disagio-Anleihen mit sehr hohem Emissionsdisagio handelte.

Hat der Anleger die Griechenlandbonds seit dem 1.1.2009 gekauft oder handelt es sich um sog. Finanzinnovationen, so sind die Verluste aus der Veräußerung oder Einlösung bei den abgeltungsteuerpflichtigen Einkünften absetzbar. Wer seine Griechenland-Anleihen umgetauscht hat, kann nicht alle Verluste absetzen

Komplizierter wird es dagegen, wenn der Anleger zum 8.3.2012 das Umtauschangebot der Republik Griechenland angenommen hat:

Im Rahmen des Umtauschangebots erhält ein Anleger für eine alte griechische Staatsanleihe im Nominalwert von 1.000 Euro ein Paket aus vier Bestandteilen mit insgesamt 24 neuen Wertpapieren.

Als Bestandteil 1 erhält der Anleger ein „Paket“ von 20 neuen griechischen Staatsanleihen mit einem Nominalwert von zusammen 315 Euro. Während der Jahre 2015-2022 tragen diese eine sog. Step-up-Verzinsung (jährlich ansteigender Coupon von 2 Prozent pro Jahr im Jahr 2015 bis auf 4,3 Prozent pro Jahr ab dem Jahr 2022 bis zum Tilgungsende im Jahr 2042), wobei der Tilgungszeitraum von 2023 bis 2042 reicht. Diese neuen Anleihen werden an der Athener Börse gehandelt.

Als Bestandteil 2 erhält der Anleger zwei Anleihen des Europäischen Finanzmarkt-Stabilisierungs-Fonds (EFSF) mit einem Nominalwert von insgesamt 150 Euro mit einer Laufzeit von einem bzw. zwei Jahren. Diese beiden Papiere erhalten ein Börsen-Listing in Luxemburg.

Als Bestandteil 3 erhält der Anleger einen sog. GDP-Linked Bond ebenfalls mit einem fiktiven Nominalwert von 315 Euro. Dieses Finanzinstrument stellt keine eigenständige Anleihe dar, sondern soll lediglich die künftige Gesamtrendite des Anlegers aus den neuen griechischen Staatsanleihen in Abhängigkeit von der Leistung der griechischen Volkswirtschaft aufbessern: Liegt das reale Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) Griechenlands während eines Laufzeitjahres oberhalb eines für dieses Jahr festgelegten Referenzwerts, so erhält der Anleger eine Verzinsung vom 1,5-Fachen dieser Differenz, maximal 1 Prozent jährlich. Liegt das Realwachstum während eines Laufzeitjahres unterhalb des zugehörigen Referenzwerts, wird keine Verzinsung gewährt. Der GDP-Linked Bond wird nicht zurückgezahlt. Sein Nominalwert ermäßigt sich bis zum Tilgungsende 2042 im gleichen Verhältnis bis zum Nullwert, wie die ausstehenden neu zu begebenden 20 Staatsanleihen zurückgeführt werden. Der GDP-linked Bond wird kein Börsen-Listing erhalten und ist während seiner Laufzeit nicht handelbar.

Als Bestandteil 4 erhält der Anleger eine kurz laufende Nullcouponanleihe, ebenfalls begeben durch den EFSF. Das binnen sechs Monaten fällige Papier soll dem Anleger die bis zum 24.02.2012 entstandenen aber noch nicht vereinnahmten Stückzinsen seiner Altanleihe kompensieren.
Tipps der Redaktion