Entgegen früheren Plänen müssten Banken telefonische Anlageberatungsgespräche nun doch nicht aufzeichnen, meldete das „Handelsblatt“ unter Berufung auf Koalitionskreise. Stattdessen sehe der Gesetzentwurf nun vor, dass der Berater ein schriftliches Protokoll an den Kunden senden müsse.
Falls das Protokoll das Gespräch nicht richtig widergebe, könne der Verbraucher binnen einer Woche ein Widerrufsrecht nutzen. Im Streitfall liege die Beweislast bei der Bank. Sie muss belegen, dass sie gemäß den Wünschen des Kunden ordnungsgemäß vorgegangen ist.
Das Gesetz soll am Freitag kommender Woche vom Bundestag beschlossen werden. Es sieht vor, dass Bankberater Verkaufsgespräche protokollieren und die Notiz vor dem Geschäftsabschluss an den Kunden aushändigen müssen (DAS INVESTMENT.com berichtete).
Die Beratungsdokumentation soll im Streitfall als Beweismittel dienen, um den Kunden den bisher meist schwer zu führenden Nachweis einer Falschberatung zu ermöglichen. Zudem wird die Verjährung von heute drei auf bis zu zehn Jahre verlängert.
Große Koalition weicht Regeln für Bankberater wieder auf
Auch interessant
Meistgelesen
Topnews
GeschäftsführerAndreas Hausladen verlässt Hansainvest Die Macht richtig nutzenZukunft des Fondsmanagements liegt in der Waagschale Branche mit RückenwindWas Rohstoffen aktuell Schub gibt Servicevalue-StudieDie kundenfreundlichsten privaten Haftpflichtversicherer Vermögensverwalter Guido vom SchemmSind Aktien von Banken wieder ein Investment wert? Crowd-Investing-Gründer im Interview„Bei uns gibt es 6,6 Prozent Zinsen pro Jahr“