„Bis zur Mitte des Jahres soll für jeden sichtbar werden, dass es mit Deutschland vorangeht“, versprechen die Koalitionspartner. In ihrem aktuell veröffentlichten „Sofortprogramm“ nennen sie insgesamt rund 60 Vorhaben, die die Investitionen vereinfachen und beschleunigen, den Staat sicherer und handlungsfähiger machen, das Wirtschaftswachstum ankurbeln, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und die Demokratie sichern sollen.
In ihrem Koalitionsvertrag stellten CDU/CSU und SPD im April unter anderem zahlreiche Maßnahmen zur Finanzberatung und Altersvorsorge vor. Das Sofortprogramm nennt nun fünf Aspekte, die für die Bundesregierung die höchste Priorität genießen und „eine große Rentenreform“ einläuten sollen. Dazu zählen:
1. Sicherstellung der Haltelinie beim Rentenniveau bis 2031
Das Rentenniveau soll ab 2025 bis 2031 bei 48 Prozent stabilisiert werden. Das bedeutet: Wer 45 Jahre lang zum Durchschnittsentgelt gearbeitet hat, erhält eine Rente, die 48 Prozent des aktuellen Durchschnittsverdienstes entspricht. Diese Maßnahme soll garantieren, dass Rentner nicht durch den demografischen Wandel schlechter gestellt werden. Die Mehrausgaben, die durch diese Stabilisierung entstehen, werden aus Steuermitteln finanziert.
2. Vollendung der Mütterrente
Die Mütterrente wird weiter ausgebaut und vollendet. Für jedes vor 1992 geborene Kind werden nun bis zu 2,5 Kindererziehungsjahre angerechnet, was bis zu 2,5 Entgeltpunkte auf das Rentenkonto bedeutet. Für Kinder, die seit 1992 geboren wurden, bleiben es weiterhin bis zu drei Erziehungsjahre beziehungsweise drei Entgeltpunkte. Die Kindererziehungszeiten können auch Vätern, Adoptiv-, Pflege- oder Stiefeltern sowie Großeltern zugutekommen, wenn sie das Kind überwiegend erzogen haben. Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt ebenfalls aus Steuermitteln.
3. Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz
Mit dem „Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz“ soll die betriebliche Altersversorgung als zweites Standbein neben der gesetzlichen Rente gestärkt werden. Besonders Geringverdiener und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen sollen davon profitieren. Ab 2025 wird der Förderbeitrag für die betriebliche Altersvorsorge (BAV) von maximal 288 Euro auf bis zu 360 Euro pro Jahr erhöht. Zusätzliche Arbeitgeberbeiträge werden bis zu maximal 1.200 Euro (statt bisher 960 Euro) gefördert. Die Einkommensgrenze für die Förderung wird auf 2.898 Euro monatlich angehoben, unabhängig von Voll- oder Teilzeit.