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Aktualisiert am 31.03.2020 - 10:50 Uhrin AltersvorsorgeLesedauer: 2 Minuten

Gründer und ihre Rente Taugt das eigene Unternehmen als Altersvorsorge?

Um es gleich vorweg zu nehmen: Die Gründung eines Unternehmens ist stets mit Risiken behaftet (hier geht es zum „Impulse“-Artikel). Nicht jeder taugt zum Unternehmertum, weshalb zum Beispiel rund 90 Prozent der Start-ups scheitern. Gleichzeitig zeigt etwas das Beispiel des Fitness-Start-ups Freeletics, dass durchaus Potenzial für den Erfolg vorhanden ist.

Dabei verweisen gängige Ratgeber stets darauf, dass man ein gutes Geschäftsmodell braucht, um eine gute Idee auch gut umsetzen zu können. Ganze Modelle wie der Business Model Canvas wurden entwickelt, um die Planung des eigenen Unternehmens und das Formulieren des Business Plans zu vereinfachen. Trotzdem liegen zwischen der Gründung des Unternehmens und der Altersvorsorge oft Jahrzehnte, die nicht ohne Risiko sind.

Oft müssen Gründer mit finanziellen Verpflichtungen, denen in den ersten Jahren selten ebenbürtige Einnahmen entgegenstehen, rechnen. Ist diese Zeit überstanden, entwickeln sich junge Unternehmen schnell relativ positiv. Dies legt die Basis, um über den Verlauf der folgenden Jahre vielleicht doch aus dem Unternehmen eine Altersvorsorge zu machen.

Das kann auf zwei Wegen passieren: Entweder man verkauft sein Unternehmen oder man übergibt es an die nachfolgende Generation und bleibt stiller Anteilseigner. Während man im ersten Fall eine größere Summe als Einmalbetrag erhält, bietet sich der zweite an, wenn man Wert auf regelmäßiges Einkommen legt.

Die geringe Anzahl von Unternehmern, welche es am Ende schafft – es bleibt bei den 10 Prozent der Gründer –, legt nahe, dass die eigene Altersvorsorge vielleicht aber doch anders organisiert werden sollte. Kommt man in die Verlegenheit zu der Masse an Gründern zu gehören, die Insolvenz anmelden müssen, kann das sogar knifflig für weitere getroffene Altersvorsorgemaßnahmen werden. So sind zwar Riester- und Rürup-Verträge zwar pfändungssicher. Das gilt aber nicht für andere Lebens- und Rentenversicherungen.

Zwar vermeldet das Statistische Bundesamt in diesem Jahr einen Rückgang der Insolvenzanmeldungen um 8,2 Prozent. Darauf sollte man sich aktuell jedoch nicht verlassen. Die Niedrigzinsphase und deren Auswirkungen sind bereits viel diskutiert worden. Dabei ist die Gefahr der Insolvenz stets da. In Österreich wird Unternehmen bereits die Bonitätsprüfung bestehender Kunden angeraten, um die Anzahl der Zahlungsausfälle zu reduzieren. Die Aussage, eine Unternehmensgründung sei eine mögliche Altersvorsorge, verkennt daher aktuelle  Risiken – auch für bereits getroffene Absicherungen.

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