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Grüne fordern Finanzmarktwächter

Quelle: Fotolia
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Aufgabe des Finanzmarktwächters soll es sein, Fehlfunktionen auf dem Markt frühzeitig zu erkennen und die Erkenntnisse an die zuständigen Behörden weiterzuleiten. „Die Marktwächter sollen als Lobbyisten der Verbraucherinnen und Verbraucher agieren und bei den Regulierungs- und Aufsichtsbehörden die Wahrnehmung der Aufsicht einfordern“, erläutert die Fraktion ihre Forderungen. Die Marktwächter sollen auch Analyse- und Bewertungssysteme für Geldanlageprodukte entwickeln, da sich die derzeitigen Ratingsysteme nicht bewährt hätten. Außerdem sollen die Marktwächter als Schlichtungsstelle bei Beschwerden tätig werden. Bündnis 90/Die Grünen begründen ihren Antrag damit, dass es in den nächsten Monaten durch die Verwerfungen auf den Finanzmärkten zu erheblichen Vermögensschäden kommen werde. Daher müsse die Interessenvertretung der Verbraucher erweitert werden. Mittelfristig würden auch die Versicherungsnehmer und Bezieher privater Renten leiden. Produktanbieter sollen Wächter mitbezahlen Die Fraktion schlägt vor, den Aufbau des Finanzmarktwächters mit 70 Millionen Euro im ersten Jahr aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. In den folgenden Jahren sollen die Kosten bei 10 Millionen Euro liegen. Die Anbieter von Finanzprodukten sollten über eine Sonderabgabe wie in Großbritannien („Watchdogs") an den Kosten beteiligt werden. „Diejenigen Firmen, die von der Liberalisierung profitieren, sollen auch einen Teil der Kosten schultern, die durch gestiegenen Informationsbedarf der Verbraucherinnen und Verbraucher entstehen“, fordert die Fraktion weiter. Neue Regulierungsmaßnahmen des Finanzmarkts werden seit Beginn der Finanzmarktkrise verstärkt diskutiert. Eine vom Verbraucherschutzministerium in Auftrag gegebene Studie hatte sich bereits Ende Dezember 2008 für eine stärkere staatliche Kontrolle ausgesprochen (DAS INVESTMENT.com berichtete). Bei einer Anhörung im Justizministerium diskutierten Branchenvertreter jüngst unter anderem eine Beweislastumkehr zuungunsten der Berater und sprachen sich überwiegend für die Verlängerung der Verjährungsfristen bei Falschberatung aus – ein Vorschlag, der dem Bundestag bereits zur Entschließung vorliegt. Diverse weitere Vorschläge sollen Branchenvertreter und Politiker zudem bei der Veranstaltung „Anforderung an die Finanzvermittlung“ am 10. März im Verbraucherschutzministerium öffentlich diskutieren.

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