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Aktualisiert am 13.10.2020 - 13:11 Uhrin VersicherungenLesedauer: 10 Minuten

Grundfähigkeitsversicherung Wie Menschen mit Risikojobs ihr Einkommen absichern können

Piloten: In Risikoberufen sind die Erwerbstätigen besonderen körperlichen oder psychischen Belastungen ausgesetzt. Bei ihnen gibt es statistisch gesehen besonders viele Fälle von Berufsunfähigkeit.
Piloten: In Risikoberufen sind die Erwerbstätigen besonderen körperlichen oder psychischen Belastungen ausgesetzt. Bei ihnen gibt es statistisch gesehen besonders viele Fälle von Berufsunfähigkeit. | Foto: Rafael Cosquiere

Grundfähigkeitsversicherung – Alternative oder Billig-Ersatz?

Frank Rindermann, FRF Finanz- & Versicherungsmakler

Seit geraumer Zeit steht sie immer öfter im Fokus. Bei Vermittlern, bei Versicherungsgesellschaften und bei Verbrauchern. Sie wird gelobt und kritisiert. Und doch überschlagen sich die Versicherer, ihre alten Tarif aufzuhübschen oder komplett neue, stark verbesserte Tarif auf den Markt zu bringen. Es geht um die Grundfähigkeitsversicherung (GFV). Immerhin gibt es inzwischen 15 Versicherer (Stand 09.2019) die eine Grundfähigkeitsversicherung – oder gleich mehrere Varianten – anbieten.

Warum die GFV keine „billige“ Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) ist, sondern eine echte Alternative zur BU-Versicherung, will ich hier erläutern. Ich möchte aufzeigen, warum die meisten Argumente der GFV-Kritiker – meist Versicherungsmakler – für mich aus einer Art „Tunnelblick“ entspringen. Und warum Verbraucher mit dem Wunsch nach Absicherung ihrer Fähigkeiten – mit denen Sie meist Arbeitseinkommen erzielen – das komplett anders beurteilen.

Vergleich Grundfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Zu Beginn ist es ratsam, noch einmal die zwei Vorsorgeprodukte „Berufsunfähigkeitsversicherung“ und „Grundfähigkeitsversicherung“ in den wesentlichsten Punkten gegenüberzustellen.

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Klicken Sie bitte hier zum Vergrößern! Grafik: FRF Frank Rindermann Finanz- & Versicherungsmakler e.K.

Auf den ersten Blick erscheint die BUV das Produkt erster Wahl zu sein. Immerhin erfüllt eine BU-Police genau den Zweck der angedachten Absicherung. In den Versicherungsbedingungen einer BU ist regelmäßig die berufliche Tätigkeit der versicherten Person versichert. Ist die Ausübung des Jobs aufgrund gesundheitlicher Probleme zu mindestens 50 Prozent für einen längeren Zeitraum (sechs Monate oder mehr) nicht mehr möglich, soll die versicherte BU-Rente gezahlt werden. So einmal die vereinfachte Funktion einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Somit dient ein BU-Vertrag der Absicherung des Erwerbseinkommens. Ein wichtiger Aspekt wenn man bedenkt, dass mit einem regelmäßigem Nettoeinkommen der Lebensstandard gebildet und alle Zukunftspläne aufgestellt werden.

Erst auf den zweiten Blick wird ersichtlich, dass das Ziel der Einkommensabsicherung auch mit einer Grundfähigkeitspolice erreicht werden kann. Immerhin zahlt die Grundfähigkeitsversicherung ebenso eine Rente. Die berufliche Tätigkeit selbst spielt dabei jedoch gar keine Rolle. Die Voraussetzung, dass der Job nicht mehr ausgeübt werden kann, mit dem der Versicherte seine Brötchen verdient, ist bei der GFV nicht gegeben. Hier geht es allein um bestimmte körperliche, geistige oder sensitive Fähigkeiten, die plötzlich – zum Beispiel durch eine Erkrankung, einer Verletzung oder einem Kräfteverfall – nicht mehr vorhanden sind. Ein feiner aber wesentlicher Unterschied zur BU-Police.

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