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Aktualisiert am 13.10.2020 - 13:11 Uhrin VersicherungenLesedauer: 10 Minuten

Grundfähigkeitsversicherung Wie Menschen mit Risikojobs ihr Einkommen absichern können

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Kritik an Grundfähigkeitsversicherung nicht stichhaltig

Kritiker argumentieren, dass die Grundfähigkeitspolice ungeeignet sei. Selbst einige Versicherungsmakler behaupten das. Sie sei kein geeignetes Produkt zur Absicherung der Arbeitskraft und ohnehin nicht mit einer BU vergleichbar. Ich führe einmal die häufigsten Argumente der Kritiker an. Gleichzeitig zeige ich auf, warum diese Argumente nicht stichhaltig sind, sondern voreilig.

a) „Die GFV sichert nicht die Arbeitskraft ab wie eine BU!“

Das Argument ist immerhin teilweise korrekt. Die Grundfähigkeitsversicherung bietet keine bedingungsseitige Rentenzahlung an, wenn die Arbeitskraft – zu mehr als 50 Prozent – gemindert ist. Insgesamt ist diese Aussage jedoch falsch.

Das genannte Argument ist aus dem Blickwickel eines Betroffenen – also der versicherten Person einer GFV – unsinnig. Jemand, der vor der Entscheidung „Berufsunfähigkeitsversicherung oder Grundfähigkeitsversicherung?“ steht, hat nur ein Problem und einen Lösungswunsch.

Das Problem ist klar: Wenn er mit seinem Job aus gesundheitlichen Gründen kein Geld mehr verdienen kann, steht sein Lebensstandard auf dem Spiel. Sein Lösungswunsch ist einfach: In diesem Fall soll ein Ersatzeinkommen den Lebensstandard weitestgehend sicherstellen. Ob es der Verlust der Arbeitskraft ist (wie in BUV-Bedingungen geregelt) oder bestimmte Fähigkeiten (wie in GFV-Bedingungen geregelt), die den Job überhaut ermöglichen, ist den Versicherten regelmäßig gleichgültig.

Das belegen auch immer wieder Fragen an meine Kunden in Beratungsgesprächen zur Einkommensabsicherung. Eine GFV erfüllt den Wunsch eines Verbrauchers nach einem Ersatz des Arbeitseinkommens also sehr wohl.

b) „Eine BUV zahlt viel eher als ein GFV!“

Von den Kritikern wird immer wieder ins Feld geführt, dass eine GFV erst zahlen würde, wenn der Versicherte quasi paralysiert ans Bett gefesselt sei. Das ist Unsinn und kann nur damit erklärt werden, dass der Kritiker die Bedingungen moderner GFV nicht kennt. Oder er kann sich keine realistischen Alltagsgeschehnisse vorstellen, um diese dann auf die Frage „Zahlung oder Nichtzahlung?“ von BUV- und GFV-Verträgen zu transferieren.

Bei näherer Betrachtung realistischer Szenarien erweist sich diese Behauptung schnell als falsch. Nur ein kurzes Beispiel: Eine Frau wird am Arbeitsplatz plötzlich ohnmächtig. Der Notarzt bringt die Dame ins Krankenhaus. Dort wird erstmals ein schwerer Diabetes festgestellt. Aufgrund dieser Erkrankung verliert die Frau kurz darauf den Führerschein; die Fahrerlaubnis wird aus medizinischen Gründen entzogen. Die Frau kann ihren Job weiterhin ausüben, muss nun allerdings mit der Bahn zur Arbeit fahren.

Eine BU-Versicherung wird hier keine Rente zahlen, da die berufliche Tätigkeit nicht zu mindestens 50 Prozent eingeschränkt ist. Eine gute Grundfähigkeitsversicherung mit dem Leistungsauslöser Fahrerlaubnis zahlt die versicherte Rente. Die Aussage, dass eine BU immer vor einer GFV leistet, ist schon mit nur einem Beispiel widerlegt.

c) „Die Grundfähigkeitsversicherung ist kein Ersatz für eine BU-Versicherung!“

Schon der Ansatz der Behauptung ist falsch! Es geht häufig gar nicht darum, eine BU-Police zu ersetzen. Es geht darum, einen bedarfsgerechten Einkommensschutz zu erhalten. Die Beachtung der persönlichen, privaten und beruflichen Umstände des Kunden sollte der Maßstab sein. Darüber hinaus gibt es häufig Konstellationen, in dem eine BU-Police unerschwinglich teuer ist (zum Beispiel bei Handwerkern) oder aufgrund bestehender Vorerkrankungen gar kein BU-Schutz möglich ist. Zuletzt gibt es Personengruppen, die ebenfalls von einem BU-Versicherer gar nicht angenommen werden oder nur zu unbezahlbaren Prämien, zum Beispiel: 

  • kleine Kinder,
  • Schauspieler, Künstler,
  • Berufsmusiker, Berufssportler,
  • Medientätige (Blogger, Influenzer und Ähnliches).

Berücksichtigt man alle oben genannten Fälle, wird klar, dass die GFV kein Ersatz für eine BU ist, sondern eine vollwertige Variante einer Einkommensabsicherung, die auf den Bedarf und die Gegebenheiten der versicherten Person abgestimmt ist.

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