Die diesjährige Anhebung des Grundfreibetrags und die Rentenerhöhung im Juli sorgen parallel für zwei Entwicklungen: Einerseits müssen dank der gestiegenen Freibetragsgrenze rund 244.000 deutsche Rentner in 2024 keine Steuern mehr zahlen. Andererseits werden 114.000 Rentner durch einen anderen Effekt bei der Erhöhung der Renten im Sommer steuerpflichtig. Das geht aus einer Statistik des Bundesfinanzministeriums (BFM) hervor, die der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) vorliegt.

Inflationsausgleich beim Grundfreibetrag

In diesem Jahr wurde der sogenannte Grundfreibetrag für Steuerzahler um 696 Euro angehoben. Das Jahreseinkommen, für das keine Steuern anfallen, liegt damit aktuell bei 11.604 Euro. Allerdings strebt Finanzminister Christian Linder (FDP) rückwirkend zum 1. Januar eine noch stärkere Erhöhung an. Dieser Vorschlag wird in der Ampelkoalition noch diskutiert. Der Grundfreibetrag stellt eine Art Existenzminimum dar.

Von der inflationsbedingten Erhöhung des Freibetrags profitieren auch steuerpflichtige Rentner. Fast eine Viertelmillion Senioren müssen dadurch gar keine Steuern mehr zahlen. Ein BFM-Sprecher sagte gegenüber der SZ, dass insgesamt 6,3 Millionen „Steuerpflichtige mit Renteneinkünften“ verblieben. In Deutschland leben etwa 21 Millionen Rentenempfänger.

Rentenerhöhung zum 1. Juli

Mit der anstehenden, erstmals bundeseinheitlichen Erhöhung der Renten um 4,57 Prozent kämen 114.000 Rentner neu als Steuerpflichtige hinzu, so der Sprecher. Diese sind in den 6,3 Millionen verbleibenden steuerpflichtigen Rentner bereits mit eingerechnet. Neben dem Umstand, dass eine Rentenerhöhung für einige Senioren eine Überschreitung der Freibetragsgrenze bedeutet, wirkt sich ein weiterer Effekt aus.

Seit der 2005 angelaufenen „nachgelagerten Besteuerung“ wird mit jedem Jahr ein größerer Anteil der Rente steuerpflichtig. Für Rentenerhöhungen gilt, dass diese immer zu 100 Prozent zu versteuern sind. Denn der Rentenfreibetrag wird einmalig beim Renteneintritt als Eurobetrag festgelegt und nicht mehr an künftige Rentenerhöhungen angepasst.

Wie sich Besteuerung der Renten entwickeln wird

Wie genau die Renteneinkünfte steuerlich behandelt werden, hängt von dem Jahr des Rentenbeginns ab. 2005 wurden 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt und seither mit jedem Jahr für die jeweiligen Neurentner um zwei Prozentpunkte beziehungsweise seit 2020 jährlich um einen Prozentpunkt gesteigert. Dafür werden Aufwendungen für die Altersvorsorge in der Berufsphase zunehmend steuerfrei.

 

2024 sind somit bereits 83 Prozent der Bruttorente einkommenssteuerpflichtig. Das heißt 17 Prozent der Bruttorente werden als Rentenfreibetrag in Euro festgelegt, der ab dem Renteneintritt in diesem Jahr unverändert bleibt. Wer im Jahr 2040 oder später in Rente geht, muss seine Rente grundsätzlich voll versteuern. Das bedeutet nicht, dass tatsächlich Steuern fällig werden.

Nach wie vor gilt, dass Steuern erst dann gezahlt werden müssen, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten. Neben der gesetzlichen Rente gehören dazu beispielsweise Mieteinnahmen, Kapitalerträge und Betriebsrenten. Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen können wiederum steuermindernd wirken.