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DRV Grundrente: Jeder 5. Euro geht für Verwaltungskosten drauf

Von in NewsLesedauer: 3 Minuten
Anja Piel, Vorsitzende des DRV-Bundesvorstandes
Anja Piel: Die Vorsitzende des DRV-Bundesvorstandes kritisiert den hohen Bürokratieaufwand bei der Grundrente, der immense Kosten verursacht. | Foto: Imago Images / Joachim Sielski

Die Grundrente soll Geringverdiener, die ihr Leben lang in die Rentenkasse eingezahlt haben, besserstellen als Langzeitarbeitslose. Menschen, die mindestens 33 Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben, erhalten einen Zuschlag. Allerdings darf das eigene Einkommen sowie das des Ehegatten dabei bestimmte Grenzen nicht übersteigen.

Das Gesetz trat am 1. Januar 2021 in Kraft, seit Juli 2021 läuft die Auszahlung. Bei der Bundesvertreterversammlung der der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) in Lübeck-Travemünde zog Anja Piel, Vorsitzende des DRV-Bundesvorstandes das Fazit.

Altersrenten um 7,5 Prozent erhöht

„Ende 2022 erhielten rund 1,1 Millionen Rentner einen Grundrentenzuschlag“ sagte Piel. Die durchschnittliche Höhe des Zuschlags habe bei 86 Euro gelegen.

Von den 1,1 Millionen Rentnern, die einen Grundrentenzuschlag erhielten, bezogen rund 950.000 eine Altersrente. Im Schnitt haben sich die betroffenen Altersrenten dadurch laut Piel um 7,5 Prozent erhöht. In rund 93.000 Fällen wurde ein Grundrentenzuschlag zu Hinterbliebenenrenten gezahlt. Weitere rund 58.000 Zahlungen gingen an Bezieher von Erwerbsminderungsrenten.

 

 

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Frauen und Ostdeutsche profitieren stärker

Nach Piels Worten erhielten Frauen deutlich häufiger einen Grundrentenzuschlag als Männer. Mehr als drei Viertel der Altersrenten, die um einen Grundrentenzuschlag erhöht wurden, haben Frauen bezogen. Außerdem steigerte der Grundrentenzuschlag die Renten der betroffenen Frauen im Schnitt um 8,2 Prozent. Bei Männern waren es lediglich 5,7 Prozent.

Darüber hinaus stellte Piel auch einen Unterschied zwischen Ost- und Westdeutschland fest. So bekamen in den neuen Bundesländern 7,1 Prozent aller Altersrentner einen Grundrentenzuschlag. In den alten Bundesländern waren es nur 4,6 Prozent.

Vorgaben zur Anrechnung von Kapitaleinkünften unnötig kompliziert

Unzufrieden äußert sich Piel unterdessen über den hohen Bürokratieaufwand, der immense Kosten verursacht. So beliefen sich die Verwaltungskosten zur Umsetzung des Grundrentenzuschlags im vergangenen Jahr auf knapp ein Fünftel der Gesamtkosten. Im Vergleich dazu lagen die Verwaltungskosten der Rentenversicherung insgesamt bei weniger als 1,5 Prozent.

„Wir appellieren an den Gesetzgeber, die Regelungen zur Grundrente zu vereinfachen“, sagt die DRV-Chefin. Gerade die Vorgaben zur Anrechnung von Kapitaleinkünften seien unnötig kompliziert und erfordern einen hohen Prüfaufwand, „der in keinem vernünftigen Verhältnis zum erwarteten Nutzen steht“.

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