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Aktualisiert am 05.11.2019 - 09:57 Uhrin NewsLesedauer: 6 Minuten

Grundsteuerreform, Mietendeckel & Co. Was ändert sich für Immobilienbesitzer?

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Im ersten Schritt werden die Grundbesitzwerte berechnet. Als zweiter Schritt findet ein Ausgleich der Wertsteigerungen statt und im dritten Schritt müssen die Hebesätze durch die Kommune angepasst werden. Das bedeutet, dass wertvollere Immobilien auch höhere Grundsteuer zahlen, sofern die Kommunen den Hebesatz so anpassen, dass sich das Aufkommen der Grundsteuer durch die Reform nicht verändert.

Für Steuerberater und Eigenheimbesitzer bedeutet das im Klartext, dass die Grundsteuer-Berechnung künftig möglichst einfacher ausfallen soll. Es soll konkret die oben genannten fünf Parameter geben, die bei der Ermittlung der Grundsteuer einfließen.

Übrigens: Bei Geschäftsgrundstücken soll es eine Besonderheit geben, da hierbei keine statistischen Daten vorliegen, die für eine Bewertung herangezogen werden können. Aus diesem Grund soll das vereinfachte Sachwertverfahren zum Einsatz kommen. Besonderheiten gibt es außerdem im Bereich der Landwirtschaft sowie der Forstwirtschaft.

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Mietendeckel

In Berlin soll außerdem ein Mietendeckel verabschiedet werden. Hierbei geht es um eine Mietobergrenze, wobei bereits jetzt deutlicher Gegenwind zu spüren ist. Auf Seiten der Politiker erntet die Regelung Anklang. Rolf Mützenich, der SPD-Bundestagsfraktion-Vorsitzende sagt, dass der umstrittene Berliner Mietendeckel vorbildlich sei. Er ist überzeugt, dass die Regelung wichtig ist, um die Entwicklung der Mietpreise „in den Griff zu bekommen“. Seiner Meinung nach sei diese Entwicklung ein wenig aus den Fugen geraten, und zwar nicht nur in Berlin.