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„Gut, dass die EZB die alleinige Bankenaufsicht wird“

Markus Schuller
Markus Schuller
Mein heutiger Gastbeitrag ist der Beginn einer Trilogie, in der ich die EU im Kontext der Bankenunion (I), dem Aspekt der Zentralbanken als Hedgefonds (II) und Strukturreformen in der gegenwärtigen sogenannten Finanziellen Repression (III) analysieren.

Ende Oktober 2012 schrieb ich an dieser Stelle: „Wo steht nun die EU in ihrem Re‐Launch Versuch?“ Wir stehen an einem Punkt, an dem die Märkte, aufgrund der Symptombehandlungen durch die Europäische Zentralbank (EZB) und der ersten fixierten Institutionenreformen, bemerken, dass EU und Euro durchaus Chancen auf ein Weiterbestehen haben.“

Anfang Januar 2013 sind wir nur einen kleinen Schritt weiter. Aber nicht mehr. Die gemeinsame Bankenaufsicht. In den Medien wurde ausreichend über das Verhandlungsergebnis vom 13. Dezember berichtet. Nur kurz: gut, dass die EZB das alleinige Mandat zur supranationalen Kontrolle erhält. Die in London ansässige Europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA) wurde zwar als zweite Aufsichtsbehörde bestätigt, darf sich aber mit sogenannten Single-Rulebook-Themen beschäftigen, also als Zuarbeiter der EZB tätig sein.

Hier im Original: “The EBA would retain its competence for further developing the single rulebook and ensuring convergence and consistency in supervisory practice.” Auch die restlichen Parameter, wie die direkte EZB Aufsicht von Instituten mit einer Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 20 Prozent des Heimatland-BIPs, ergeben Sinn.

Zudem darf die EZB die Aufsichtsmandate von den restlichen rund 5.800 Banken in begründeten Fällen (zum Beispiel Finanzhilfen) von nationalen Behörden an sich ziehen. Damit ist gewährleistet, dass die EZB nicht nur bellen, sondern auch beißen kann. Eine direkte Aufsicht von rund 200 systemrelevanten Instituten sollte operativ darstellbar sein. Ab März 2014 soll sie voll handlungsfähig sein.

Auf das Machtgefüge kommt es an

Ob auch eine qualitative Verbesserung der Aufsicht eintritt, hängt entscheidend davon ab, welche Durchsetzungsmöglichkeiten der EZB in der Erfüllung ihres Mandates gegeben werden. Noch ist es zu früh, darüber zu urteilen. Laut einem Insider sind die Bestimmungen, in welcher Form EZB und nationale Regulierungsbehörden zusammenarbeiten sollen, noch ungeklärt.

Dementsprechend unklar ist derzeit auch, wie die Machtbalance zwischen den beiden Ebenen aussehen wird. Angenommen, die EZB erhält einen umfangreichen Werkzeugkoffer mit auf den Weg, sind wir noch weit von einer Bankenunion entfernt. Eine Bankenunion muss nicht nur eine gemeinsame Aufsicht, sondern auch ein einheitliches Abwicklungsregime und eine gemeinsame Einlagensicherung beinhalten.

In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 14. Dezember  wird darauf Bezug genommen: „Der Europäische Rat fordert die beiden Gesetzgeber dringend auf, vor Juni 2013 Einigung über die Vorschläge für eine Richtlinie über Sanierung und Abwicklung und für eine Richtlinie über Einlagensicherungssysteme zu erzielen; Seinerseits sollte der Rat bis Ende März 2013 Einigung darüber erzielen. Sobald diese Richtlinien angenommen sind, sollten sie von den Mitgliedstaaten vorrangig umgesetzt werden.“

Diese Festlegung auf die  2. und 3. Säule einer Bankenunion seitens des Rates ist wichtig. Die Kommission – speziell EU-Binnenkommissar Michel Barnier – lobbyiert seit 2010 dafür. Erstrebenswert wäre eine gemeinsame Einführung der 3. Säulen gewesen, aber noch wichtiger ist, dass sie kommen und wirksam ausgestaltet sind.

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