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„Gut gelungen“: Branchenvertreter über den AIFM-Umsetzungsgesetz

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Eric Romba, VGF Verband Geschlossene Fonds

Auch der VGF Verband Geschlossene Fonds äußert sich positiv. „Die betroffenen Unternehmen wissen mit diesem Beschluss nun konkret, welche Anforderungen und Regelungen auf sie zukommen“, meint VGF-Hauptgeschäftsführer Eric Romba.

„Vor allem bei den Übergangsbestimmungen gibt es nun mehr Klarheit und vor allem Rechtssicherheit für die Anbieter geschlossener Fonds. So wurde die Bestandsschutzvorschrift des § 353 Ab 1 KAGB-E an den Wortlaut des zugrundeliegenden Art. 61 Abs. 3 AIFM-Richtlinie angepasst. Damit hängt der Bestandsschutz für Altfonds, die nach dem 21. Juli 2013 keine weiteren Anlagen mehr tätigen, nicht mehr zusätzlich davon ab, dass die verwaltende Kapitalgesellschaft ausschließlich solche Fonds verwaltet.“

Außerdem lobt Romba die geplante Anlaufphase für geschlossene Fonds:

„Die Anbieter sollen außerdem ab dem Start der Platzierung im Rahmen einer 18-monatigen Anlaufphase zunächst auch mehr als die festgelegten 60 Prozent Fremdkapital aufnehmen dürfen. Dies dient u.a. der Zwischenfinanzierung von Eigenkapital für den Ankauf von Investitionsobjekten. Dieser Überhang muss dann erst mit Ablauf der Anlaufphase auf die festgelegte Fremdkapitalquote von 60 Prozent abgeschmolzen werden.

Eine Anlaufphase soll auch für den Aufbau der Risikostreuung in Fonds gelten, die eine Mindestbeteiligung von weniger als 20.000 Euro haben. Diese Fonds haben dann ebenfalls 18 Monate nach Platzierungsbeginn Zeit, die für die Risikostreuung erforderlichen gesetzlichen Kriterien zu erfüllen.“