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Gut zu wissen: Abgeltungssteuer gilt nicht für Kegelklubs

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Quelle: Fotolia
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Wie der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine erklärt, muss die Bank keine Kapitalertragssteuer einbehalten, wenn die Zinsen des Kontos nicht mehr als zehn Euro pro Mitglied im Jahr betragen, wenn die Gruppe aus mindestens sieben Mitgliedern besteht und das Konto neben dem Namen des Kontoinhabers auf den Zusammenschluss hinweist. Der Kontoinhaber muss der Bank jeweils zu Jahresbeginn eine Änderung der Mitgliederzahl mitteilen. Diese Vereinfachungsregelung gilt jedoch nicht für Grundstücksgemeinschaften, Erbengemeinschaften, Gemeinschaften von Wohnungseigentümern und für gemeinschaftliche Mietkautionskonten.

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