Gutachten des Marktwächters Finanzen „Kosten Geschlossener Fonds weiterhin intransparent“


Anleger haben kaum eine Möglichkeit, die Kosten Geschlossener Fonds zu erfassen und zu vergleichen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, das vom Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Hessen in Auftrag gegeben wurde. Auf dem Prüfstand kamen alle 25 inländischen geschlossenen Publikumsfonds, die zwischen Oktober 2016 und September 2017 aufgelegt und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) genehmigt wurden.
Bewertet wurde jeweils die Konsistenz und Vollständigkeit der Kostendarstellungen von inländischen geschlossenen Publikumsfonds (AIF) im Verkaufsprospekt, in den Anlagebedingungen und in den Wesentlichen Anlegerinformationen. Bei ihrer Analyse bemerkten die Studienautoren neben Unterschieden zwischen den Anbietern und ihren Produkten in vielen Fällen auch inhaltliche Abweichungen zwischen den verpflichtenden Dokumenten zu ein und demselben Fonds.
Vergleich wird erschwert
„Einzelne Posten werden bei den verschiedenen Fonds häufig ganz unterschiedlich berechnet“, erklärt Wolf Brandes. „Das erschwert Verbrauchern den Vergleich“, kritisiert der Teamleiter des Marktwächter-Schwerpunkts Grauer Kapitalmarkt bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Wir haben aber auch innerhalb eines Fonds in den verpflichtenden Dokumenten erhebliche Abweichungen für die gleiche Position festgestellt.“
So werden zum Beispiel in 18 von 25 untersuchten Fonds die Angaben für die sogenannten Initialkosten in den analysierten Dokumenten teils mit, teils ohne Ausgabeaufschlag genannt. Auch die Berechnung dieses Aufschlags, der in fast allen Fällen 5 Prozent beträgt, erfolgte bei den untersuchten Fonds unterschiedlich. Darüber hinaus werden noch weitere anfängliche Kosten des Investments ausgewiesen.
Und auch bei den laufenden Kosten der Geldanlage finden sich erhebliche Abweichungen: Die Unterschiede zwischen den dreiseitigen wesentlichen Anlageinformationen und dem Verkaufsprospekt betragen bis zu 3,85 Prozentpunkte. Die Gesamtkostenquote differiert bei allen 25 untersuchten Fonds zwischen 0,92 und 5,8 Prozent pro Jahr. Der Durchschnittswert liegt der Studie zufolge aktuell bei 2,35 Prozent.
Weitergehende Vorschriften
Mit den verfügbaren Dokumenten hätten Verbraucher kaum eine Chance, die Kosten komplett zu erfassen und deren Wirkung zu verstehen, so die Gutachter. Weil die Texte zudem sprachlich schwer verständlich seien, hätten Kleinanleger oft das Nachsehen, zieht Brandes als Fazit. Er fordert daher: „Verbrauchern sollte es anhand von standardisierten Kostendarstellungen möglich sein, Produkte vergleichen und abschätzen zu können, welcher Fonds niedrige Kosten hat.“
Die Finanzen-Marktwächter wollen die Kosten Geschlossener Fonds sowie deren Darstellung weiter beobachten. Seit Anfang 2018 gelten weitergehende Vorschriften zur Kostendarstellung bei diesen Anlageprodukten. Zudem müssen nun nicht nur die Anbieter, sondern auch die Vertriebe Verbraucher separat informieren. Grund dafür ist die EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II. Demnach müssen sich die neuen Informationsblätter auf den Anlagebetrag in Euro und Cent beziehen.