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Gutachten: Unisex für Bestände ist verfassungswidrig

Rolf Bauer
Rolf Bauer
Für Neukunden werden Unisex-Tarife ab dem 21. Dezember 2012 gelten. Die Einbeziehung von Bestandskunden war innerhalb des PKV-Verbands diskutiert worden. „Entsprechende Pläne sind offenbar wieder vom Tisch, aber nur, weil man die Umsetzung für nicht möglich hielt“, sagt Rolf Bauer, Vorstandsvorsitzender der Continentale Krankenversicherung. „Wir sind der Meinung, dass unabhängig von der Umsetzbarkeit eine Einbeziehung der Bestände schon verfassungsrechtlich unzulässig ist und sehen uns jetzt in dieser Haltung bestätigt.“

Der Grund: Verfassungsrechtler Josef Isensee hat ein Gutachten zur Unisex-Problematik erstellt. Sein Ergebnis: Den Bestand auch in Unisex-Tarife zu schleusen, stellt einen Eingriff in Grundrechte dar. Eingegriffen würde in die Vertragsfreiheit und die Eigentumsgarantie von privaten Krankenversicherern und ihren Versicherten, in die Freiheit der Berufsausübung der Unternehmen und die Handlungsfreiheit der Kunden. Verfassungsrechtlich zulässig sei ein der Eingriff nur dann, wenn übergeordnete Interessen vorlägen.

Das sei hier aber nicht der Fall. „Das ist ein partikulares, privates Interesse, das sich der Gesetzgeber nicht zu eigen machen darf, weil er ausschließlich dem Wohl der Allgemeinheit verpflichtet ist“, so Isensee. „Das private Interesse einzelner Anbieter, von kalkulatorischen und wettbewerblichen Risiken verschont zu bleiben, rechtfertigt nicht, die Vertragsfreiheit der Konkurrenten, auch nicht die der Versicherungsnehmer einzuschränken.“

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