Blockchain-Experte Nicolas Weber
Häuser aus Kryptos
Aktualisiert am 19.04.2021 - 12:23 Uhr
Nicolas Weber leitet die Geschäftsentwicklung des Start-ups Amazing Blocks. Foto: Amazing Blocks
Die Digitalisierung von Vermögenswerten gewinnt deutlich an Fahrt. In Liechtenstein können Investoren Aktien bereits direkt „tokenisieren“. Nicolas Weber vom Start-up Amazing Blocks und Alireza Siadat von der Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft erklären, welche Gesetze dahinter stehen und wie Investoren aus Deutschland sich beteiligen können.
Ein weiterer ebenfalls besonders interessanter und in Zukunft rasant wachsender Sektor ist die bereits erwähnte Tokenisierung von Immobilien. Hier ist insbesondere die Möglichkeit der Fragmentierung von Eigentum, ein spannender Aspekt. Durch die Tokenisierung einer Immobilie kann man diese in beliebig viele Anteile aufteilen, auch nachträglich der eigentlichen Tokenisierung. Im Endergebnis: man hält Eigenkapital an einer Immobilie. Und diese Anteile sind in einem Token verpackt. Dadurch sind sie unter anderem auf einem Sekundärmarkt handelbar.
Es gibt viele individuelle Anwendungsmöglichkeiten bei der Tokenisierung von Immobilien. So kann damit die Finanzierung von Projekten (Crowdfunding)...
Märkte bewegen Aktien, Zinsen, Politik. Und Menschen. Deshalb präsentieren wir dir hier die bedeutendsten Analysen und Thesen von Top-Ökonomen - gebündelt und übersichtlich. Führende Volkswirte und Unternehmensstrategen gehen den wichtigen wirtschaftlichen Entwicklungen clever und zuweilen kontrovers auf den Grund.
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Ein weiterer ebenfalls besonders interessanter und in Zukunft rasant wachsender Sektor ist die bereits erwähnte Tokenisierung von Immobilien. Hier ist insbesondere die Möglichkeit der Fragmentierung von Eigentum, ein spannender Aspekt. Durch die Tokenisierung einer Immobilie kann man diese in beliebig viele Anteile aufteilen, auch nachträglich der eigentlichen Tokenisierung. Im Endergebnis: man hält Eigenkapital an einer Immobilie. Und diese Anteile sind in einem Token verpackt. Dadurch sind sie unter anderem auf einem Sekundärmarkt handelbar.
Es gibt viele individuelle Anwendungsmöglichkeiten bei der Tokenisierung von Immobilien. So kann damit die Finanzierung von Projekten (Crowdfunding) grundlegend verändert werden oder Anleger können Teile einzelner Immobilien erwerben und sind somit nicht gezwungen, ein ganzes Objekt zu erwerben wenn sie im Immobilienmarkt investieren wollen. Auch für den privaten Immobilienbesitz wird die Tokenisierung einige Vorteile bieten, denn nun stehen völlig neue Finanzierungsmodelle zur Verfügung. Beispielsweise könnte man 60 Prozent seiner Wohnung besitzen und die restlichen 40 Prozent über einen Sekundärmarkt veräußern, was im Prinzip wie eine Hypothek funktionieren kann.
Doch durch die Tokenisierung von exotischen Assets werden auch neue, alternative Assetklassen entstehen. So lassen sich auch Oldtimer oder Kunstwerke tokenisieren. In diesem Sektoren besteht zwar bereits ein kleiner Markt, doch durch die Tokenisierung können diese verschlossenen und illiquiden Märkte aufgebrochen werden und einer breiteren Masse zugänglich gemacht werden. Am Beispiel teurer Gemälde sieht man deutlich, wie exklusiv der Kreis von Investoren und Besitzern oftmals ist.
Auch für professionelle Anleger sind solche Investitionen schnell uninteressant, denn um eine ausgewogenen Risikodiversifizierung zu haben ist es meist notwendig, mehr als ein Gemälde zu kaufen. Dasselbe gilt auch für Oldtimer. Wenn diese Objekte jedoch tokenisiert werden, kann wieder von der Möglichkeit des Teileigentums profitiert werden.
So kann mit der gleichen Summe, mit der ein Gemälde oder ein Oldtimer erworben wird, nun in zehn verschiedene Objekte investieren. Für private Anleger wiederum ist es dann möglich, überhaupt mit kleineren Summen in alternative Asset-Klassen zu investieren. In der Summe wird das zu einem gesteigerten Kapitalzufluss in den einzelnen Märkten führen.
EU-Passporting nach Deutschland
Durch die Angehörigkeit von Liechtenstein zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ist es möglich, Rechte zu tokenisieren und diese als Wertpapiere sui generis über ein gebilligtes Prospekt bei der Liechtensteinischen Aufsicht (Finanzmarktaufsicht; kurz: FMA) in andere EWR-Staaten und damit auch Deutschland zu übertragen.
Grundlage hierfür sind die europarechtlich harmonisierten aufsichtsrechtlichen Vorgaben der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG). Das besondere daran ist, dass hierbei die liechtensteinischen zivil- und gesellschaftsrechtlichen Vorteile des TVTG mit dem aufsichtsrechtlichen Single-Market-Ansatz kombiniert werden können.
Als Prospekt-Art kommt neben dem klassischen Wertpapierprospekt auch ein sogenanntes EU-Wachstumsprospekt in Betracht, welches für kleine und mittelständische Unternehmen – und damit insbesondere für Startups – bestimmte Erleichterungen bei der Billigung ermöglicht. Das Billigungsverfahren ist dank der Prospektverordnung in ganz Europa standardisiert. Inhalt, Umfang und Billigungsverfahren sind einheitlich vorgegeben. Auch der Billigungszeitraum ist bestimmt, womit man eine gewisse Planungssicherheit hat. Soweit der Billigung keine Gründe entgegenstehen, kann damit zugleich das Passporting beantragt werden.
Dies geschieht im selben Verfahren und dauert nur zwei Arbeitstage. Sobald die Billigung und das Passporting von der FMA bestätigt wurden, ist der Vertrieb der Emittentin im deutschen Markt möglich. Die Bafin wird keine zusätzliche Billigung oder Erlaubnis verlangen.
Man sollte auch darauf achten, dass zwar die Bafin genauso wie die FMA von einem entmateralisierten Wertpapier sui generis ausgeht – vorausgesetzt Standardisierung und Fungibilität sind gegeben – die deutsche Gerichtsbarkeit aber jüngst im Envion-Urteil aus zivilrechtlicher Sicht das Wertpapier sui generis abgelehnt hat. Auch dies könnte deutsche Emittenten dazu bewegen, ihre Tokenisierungsprojekte nach den TVTG-Vorgaben in Liechtenstein durchzuführen und dann über die Billigung bei der FMA nach Deutschland zu bringen.
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