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Haftpflicht, Hausrat & Co. DVAG: Diese Versicherungen müssen Studenten unbedingt haben

In diesen Wochen beginnt an allen deutschen Universitäten das Sommersemester. Für viele Studienanfänger steht damit gleichzeitig der Umzug in die erste eigene Wohnung an. Für den neuen Lebensabschnitt gilt es, an vieles zu denken - auch an vielleicht etwas lästigere Themen. "Bei allem Umzugsstress und möglicher Erstsemester-Aufregung sollte auch an den passenden Versicherungsschutz wie etwa Hausrat- und Haftpflichtversicherung gedacht werden", erinnern die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) und erklären, was Studierende dabei beachten sollten.

Haftpflichtversicherung übernimmt Schadensersatz

Eine Haftpflichtversicherung schützt vor den Kosten von Schäden, die Versicherte versehentlich gegenüber Dritten, wie zum Beispiel Freunden oder Bekannten, verursachen. Das heißt jedoch nicht, dass jeder Student beim Umzug in eine eigene Unterkunft automatisch eine Haftpflichtversicherung abschließen muss. Ob ein eigener Vertrag nötig ist, kann vom Alter und dem Ausbildungsstand abhängen: Häufig sind Studenten bis zum Ende ihres 25. Lebensjahres über den Vertrag der Eltern mitversichert. Danach muss ein eigener Versicherungsvertrag her. 

Gleiches gilt, wenn sich der Student nicht mehr in der Erstausbildung befindet. Wichtig ist hierbei ein individuelles Gespräch, um die eigene Situation genau zu klären. Denn beispielsweise gilt nach einem Bachelorabschluss sogar noch ein zeitlich direkt anschließender Master oder eine direkt anschließende Lehre als Erstausbildung. Wer hingegen ein Zweitstudium beginnt, der fällt in der Regel aus der familiären Haftpflichtversicherung heraus. 

Klarer ist die Wartezeit zwischen Schulabschluss und Studienbeginn: Ist sie nicht länger als ein Jahr, greift normalerweise weiterhin die Familienversicherung der Eltern.

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