Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren
Headphones
Artikel hören
Bafin legt Kapitalaufschlag fest
IT-Mängel: Haftpflichtkasse gerät ins Visier der Aufsichtsbehörde
Die Audioversion dieses Artikels wurde künstlich erzeugt.
Von in BaFinLesedauer: 3 Minuten
Unternehmenssitz der Haftpflichtkasse in Darmstadt von oben
Am Unternehmenssitz der Haftpflichtkasse ging es im Jahr 2024 aus mehreren Gründen turbulent zu. | Foto: Die Haftpflichtkasse

Die Finanzaufsicht Bafin hat der Haftpflichtkasse einen Kapitalaufschlag auf die Solvabilitätskapitalanforderung auferlegt. Konkret bedeutet dies, dass der Versicherer sein Eigenkapital erhöhen muss.

Zur Begründung heißt es in der Bekanntmachung der Aufsichtsbehörde: „Eine Prüfung der IT-bezogenen Geschäftsorganisation hatte ergeben, dass die Ordnungsgemäßheit (...) nicht in allen geprüften Bereichen gegeben war.“ Das Unternehmen mit Sitz in Roßdorf bei Darmstadt ist nun aufgefordert, die Mängel zu beseitigen. Die Festsetzung stammt vom 7. November, wurde am 13. Dezember bestandskräftig, aber erst kurz vor Weihnachten öffentlich bekanntgegeben.

Bereits der dritte sanktionierte Versicherer

Bei der Solvabilitätskapitalanforderung handelt es sich um ein Instrument aus dem EU-Aufsichtsregime Solvency II. Die unter die Anwendung fallenden Versicherer haben gemäß § 89 Versicherungsaufsichtsgesetz stets über anrechnungsfähige Eigenmittel mindestens in Höhe der Solvabilitätskapitalanforderung zu verfügen. 2023 hatten bereits die Versicherer Axa und Signal Iduna eine hierauf gerichtete Maßnahme der Bafin hinnehmen müssen. 

Haftpflichtkasse will keine Details nennen

Die Höhe des Kapitalaufschlags, den Versicherer je nach Risikohöhe stellen müssen, nannte die Bafin nicht. Klar ist, dass der Zuschlag aufgehoben wird, wenn die Mängel beseitigt sind. Auch die Haftpflichtkasse wollte sich dazu auf Nachfrage von DAS INVESTMENT nicht äußern. Zu weiteren Fragen nach einer Bewertung der Bafin-Maßnahme und den konkreten nächsten Schritten im Umgang mit den IT-Mängeln schrieb ein Sprecher des Unternehmens: „Die Haftpflichtkasse arbeitet an den festgestellten Themen. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns zu Details nicht äußern.“ 

Bild

Hallo, Herr Kaiser!

Das ist schon ein paar Tage her. Mit unserem Versicherungs-Newsletter bleiben Sie auf dem neuesten Stand im Bereich Assekuranz. Jetzt gratis abonnieren!

Go

Öffentliches Bild bereits angekratzt

Nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ gehört die IT zu den Bereichen, die die Bafin seit zwei Jahren besonders intensiv untersucht. Neben der Sorge um Hackerangriffe sei die Behörde besonders empfindlich beim Datenschutz, vor allem den Zugangsregeln für Mitarbeitende zu persönlichen Daten von Kunden. Laut des Berichts dürfte die höhere Kapitalanforderung die Haftpflichtkasse „finanziell kaum nennenswert belasten“, dafür das öffentliche Bild bei Kunden und Maklern negativ beeinflussen. Das hatte 2024 wegen personeller Turbulenzen nach dem Austausch des gesamten Vorstands ohnehin gelitten.

 

2021 stand IT der Haftpflichtkasse durch Hackerangriff im Fokus

Die Haftpflichtkasse hatte in der Vergangenheit bereits mit einem Hackerangriff auf ihre IT unfreiwillig für Schlagzeilen gesorgt. Es war laut des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) der erste große Cyberangriff auf einen deutschen Versicherer. Die Ransomware-Attacke führte im Juli 2021 zu Systemausfällen und auch dem Abfluss personenbezogener Daten. Laut Medienberichten zahlte die Haftpflichtkasse das verlangte Lösegeld nicht und brachte den Fall zur Anzeige. Die Rückkehr zum Normalbetrieb dauerte damals einige Wochen. 

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Newsletter Titelbild
Ja, ich möchte den/die oben ausgewählten Newsletter mit Informationen über die Kapitalmärkte und die Finanzbranche, insbesondere die Fonds-, Versicherungs-und Immobilienindustrie abonnieren. Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz der Versanddienstleister June Online Marketing und Mailingwork, der Protokollierung der Anmeldung, der neben der E-Mail-Adresse weiter erhobenen Daten, der Weitergabe der Daten innerhalb der Verlagsgruppe und zu Ihren Widerrufsrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
+
Anmelden