Haftpflichtversicherung
Schadenregulierung: Der Ungeduldige trägt die Kosten
Einem Haftpflichtversicherer ist bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall in der Regel eine Prüfungsfrist von vier bis sechs Wochen zuzubilligen, vor deren Ablauf eine Klage nicht gerechtfertigt ist. In begründeten Ausnahmefällen kann diese Frist auch länger sein, so das Oberlandesgericht Koblenz in einem Beschluss vom 18. Februar 2015 (12 U 757/14).