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Haftungsdach „Keine Metzgerei-Verkäufer“

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Probleme beim Ausstieg

Auf der anderen Seite kommt nach dem Infinus-Skandal Kritik an dem Haftungs-dach-Modell auf. Denn obwohl das Haftungsdach Infinus-Finanzdienstleistungsinstitut, auch als blaue Infinus bekannt, rechtlich von den insolventen Gesellschaften der Infinus-Gruppe unabhängig ist, stellte es seine Geschäftstätigkeit für kurze Zeit ein.

Schlecht für Finanzberater: Während Maklerpool-Partner sich einem anderen Maklerpool anschließen können, müssen Tied Agents zunächst von ihrem Haftungsdach aus dem Bafin-Register ausgetragen werden. Denn eine Zweifach-Anbindung ist verboten.

Bei Infinus schien das zwar unkompliziert zu sein: Zwischen dem 13. und dem 25. November hatte das Haftungsdach bereits 43 vertraglich gebundene Vermittler auf deren Wunsch abgemeldet. Theoretisch könnte es in so einem Fall jedoch zu Problemen kommen, meint Christian Hammer, Geschäftsführer von NFS Netfonds Financial Service.

Denn nur wenige Personen im Unternehmen seien befugt, über einen Bafin-Login die Abmeldung vorzunehmen. Wäre keine dieser Personen mehr an Bord, hätten die angebundenen Vermittler das Nachsehen.

Einen anderen häufig vorgebrachten Kritikpunkt hingegen kann Hammer nicht nachvollziehen. So wird den Haftungsdächern vorgeworfen, den Beratern nur ein begrenztes Produktangebot zur Verfügung zu stellen.

„Das mag bei Infinus so gewesen sein“, sagt Hammer. Das Netfonds-Haftungsdach hingegen biete Beratern Zugang zu allen in Deutschland zum Vertrieb an Privatanleger zugelassenen Investmentfonds sowie zu Aktien, Anleihen und Zertifikaten.

Restriktionen gebe es lediglich bei Papieren des grauen Kapitalmarkts. „Wir hatten noch nie den Fall, dass ein Kunde etwas kaufen wollte, was der Berater ihm über uns nicht vermitteln konnte“, sagt auch Stefan Weiß, Direktor bei der Fürst Fugger Bank.

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Weniger Auswahl haben Berater indes bei geschlossenen Fonds. Da diese Produkte seit Juni 2012 als Finanzinstrumente gelten, dürfen Haftungsdach-Partner nur Beteiligungen vermitteln, die ihr Haftungsdach im Angebot hat.

Hat das Haftungsdach gar keine geschlossenen Fonds, müssten also auch die Berater auf diese Anlageklasse verzichten. Theoretisch. Denn laut Grabmaier gibt es einen Trick, den viele Berater bereits anwenden.

„Gründet ein Berater eine juristische Person, die kein Haftungsdach-Partner ist, dann kann dieser unter ihrer Gewerbezulassung auch geschlossene Fonds vermitteln.“

Sie müsse lediglich den Kunden darüber informieren, dass die juristische Person einem oder mehreren Haftungsdach-Partnern gehört. JDC selbst bietet laut Grabmaier nur fünf bis zehn geschlossene Fonds an.
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