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in Aus der Fondsbranche: neue ProdukteLesedauer: 2 Minuten

Haftungsdach – Online-Präsentation

Der klassische freie Finanzberater, auch IFA (Independent Financial Advisor) genannt, gerät mehr und mehr unter Druck: Haftungs-, Beratungs- und Abwicklungsfragen werden vom Gesetzgeber massiv verschärft. Seit dem 01.11.2007 sind z.B. die im Kreditwesengesetz (KWG) aufgezählten Finanzdienstleistungen um den Begriff der Anlageberatung erweitert.

In § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG ist Anlageberatung definiert als „die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung)“. 

„Viele Berater wissen noch gar nicht, was da auf sie zukommt. Und der klassische §34c-Berater wird wohl in der Form aussterben“, so ein Experte aus dem Fondsvertrieb. Unter den Ausnahmetatbestand des § 34c GewO fallen ausschließlich die Beratung und die Vermittlung von Investmentfondsanteilen, zur Beratung über andere Finanzinstrumente (und nach wie vor auch für deren Vermittlung), wie beispielsweise Aktien oder Zertifikate, bedarf der Berater einer Erlaubnis zum Betreiben von Finanzdienstleistungen gemäß § 32 KWG. 

Hierzu gibt es aber eine Ausnahmereglung: § 2 Abs. 10 KWG. Danach kann sich der Berater als sog. „gebundener Vermittler“ oder auch „Tied Agent“ unter ein Haftungsdach begeben und im Namen und auf Rechnung dieses Haftungsdachs ebenfalls Finanzdienstleistungen erbringen, ohne dass er selbst bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Erlaubnis nach § 32 KWG beantragen muss. 

Die Wissenslücken um die Haftungsdächer zu schließen, ist das Ziel der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Hamburg. Sie bietet selbst bereits seit 2004 ein Haftungsdach für ausgewählte Partner an und gehört zu den führenden Anbietern am deutschen Markt. 

„Wir wollen Partner ansprechen, die das Haftungsdachmodell für sich als wirtschaftliche Chance entdecken. Die Partner brauchen jedoch verlässliche Informationen, damit sich der Vermittler richtig orientieren kann. Aus diesem Grund starten wir eine Informationsinitiative zu den rechtlichen Hintergründen, der Sicherheit für den Berater und den Dingen, auf die beim täglichen Geschäft zu achten ist", sagt Martin Steinmeyer, Partner und Prokurist der NFS. 

In den Onlinepräsentationen am 29.05.2008 (16 Uhr) und am 10.06.2008 (11

Uhr) erläutert  Martin Steinmeyer das „Geschäftsmodell Haftungsdach“. Inhalt sind der rechtliche Hintergrund sowie die konkreten Lösungen, die ein Haftungsdach bietet. Anmelden können sich interessierte Berater unter http://www.anmelden.org/hd/.

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