Haftungsdächer: Service für Berater, Schutz für Anleger
Haftungsdächer sollen nicht den Berater, sondern den Anleger
vor Falschberatung schützen. Jeder angeschlossene Berater
benötigt zudem eine Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung.
Quelle: Fotolia
vor Falschberatung schützen. Jeder angeschlossene Berater
benötigt zudem eine Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung.
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„Liegt auf mir ein Fluch?“, fragt sich Daniel Schlingelhof. Der Hamburger Finanzberater erhielt im Januar wie rund 100 andere Berufskollegen praktisch über Nacht die Kündigung für seine Haftungsdachanbindung. Die Münchner Efonds-Gruppe, erst 2008 mit viel Werbung in dieses Geschäftsfeld gestartet, hatte es mit dem Ausstieg eilig: Gerade einmal vier Wochen Zeit ließ sie den betroffenen Beratern, bevor sie Ende Februar ihren Service einstellte.
In puncto Haftungsdach ist Schlingelhof ein gebranntes Kind. Seine bisherigen Stationen waren Hesse Newman (geschlossen Mai 2008), Cortal Consors (geschlossen September 2009) und nun Efonds. Der Hamburger hat sich inzwischen mit seinem Unternehmen Honorarberatung Select auf die Beratung gegen Honorar spezialisiert und so die Abhängigkeit von der Finanzindustrie verringert. Eine neue Anbindung will er sich gut überlegen.
Denn einen Wechsel – freiwillig oder erzwungen – begleitet stets ein umfangreicher administrativer Aufwand: Datenschutz-, Compliance-und Geldwäsche-Vorschriften verlangen dies. Ganz zu schweigen vom Erklärungsbedarf beim Kunden. Die Zeit, die dadurch für Beratungen fehlt, führt zwangsläufig zu Einkommensverlusten. Einige Berater prüfen daher derzeit Schadenersatzforderungen gegen ihr ehemaliges Haftungsdach. Dafür sieht Christiane Enders-Regener, Sprecherin der Efonds Group, jedoch keine Grundlage: „Die Kündigung ist im Rahmen der Verträge rechtsgültig erfolgt, die Mitnahme der Bestände ordnungsgemäß abgelaufen.“
Regulierung anders als gedacht
Nicht wenige Haftungsdach-Anbieter hatten in den vergangenen Jahren darauf spekuliert, dass die Bundesregierung den Vertrieb von Investmentfonds und geschlossenen Fonds nur noch erlaubt, wenn eine KWG-pflichtige Lizenz vorliegt oder alternativ ein Haftungsdach existiert. Dies hätte einen Strom von mehreren Zehntausend Neuanbindungen bedeutet. Nun aber erfolgt die Regulierung über die Gewerbeordnung – zwar kaum weniger streng mit den Anforderungen des Wertpapierhandelsgesetzes, aber ein Haftungsdach ist letztlich für den Vertrieb nicht zwingend erforderlich.
Kein Wunder, dass viele Angebote nicht recht vom Fleck kommen und sich wohl auch nicht rechnen. Laut Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) gibt es derzeit 185 Haftungsdächer, von denen aber die meisten nur über wenige Anbindungen verfügen. Denn letztlich benötigen diesen Service nach heutigem Stand nur jene Berater, die Zertifikate, Anleihen oder Einzelaktien vermitteln wollen. Und das sind gemessen am Gesamtmarkt von rund 80.000 freien Investmentberatern nicht allzu viele.
Entscheidet sich ein Berater für eine Anbindung, muss er sein komplettes Investmentgeschäft – inklusive der offenen Fonds und ab 2012 mit Umsetzung des Vermögensanlagengesetzes auch die geschlossenen Fonds – über das Haftungsdach abwickeln. Da lohnt ein genauer Blick auf Produktpalette, Abwicklungsmodalitäten und Service.
Von den rund 100 gekündigten Efonds-Vermittlern hat nach Recherchen von DAS INVESTMENT etwa die Hälfte bis heute noch keine neue Haftungsdach-Anbindung beantragt. Sie haben sich entweder vom Vertrieb der zulassungspflichtigen Produkte verabschiedet, ihr Geschäftsmodell umgestellt oder überlegen noch. Etwa 40 der 50 anderen Berater schlossen sich dem Hamburger Haftungsdach NFS Netfonds an. „Wir haben für eine schnelle Aufnahme gesorgt, denn viele Berater waren in Gefahr, ihre Bestandsprovision für das erste Quartal zu verlieren“, sagt Peer Reichelt.
Der Geschäftsführer von NFS Netfonds kann mit der Richtung, die die Regulierung aktuell nimmt, gut leben: „Die Zahl der eingehenden Anfragen ist stabil, und wir erhalten genau die Berater, die wir im Haftungsdach haben wollen.“ Soll heißen: gut aufgestellte, qualifizierte Berater mit umsatzstarken Bestandsvolumina. Die künftige verpflichtende Abwicklung von geschlossenen Fonds der angeschlossenen Berater über das Haftungsdach sieht Reichelt als eine sinnvolle Ergänzung des Produktportfolios und weitere Wachstumsmöglichkeit.
In puncto Haftungsdach ist Schlingelhof ein gebranntes Kind. Seine bisherigen Stationen waren Hesse Newman (geschlossen Mai 2008), Cortal Consors (geschlossen September 2009) und nun Efonds. Der Hamburger hat sich inzwischen mit seinem Unternehmen Honorarberatung Select auf die Beratung gegen Honorar spezialisiert und so die Abhängigkeit von der Finanzindustrie verringert. Eine neue Anbindung will er sich gut überlegen.
Denn einen Wechsel – freiwillig oder erzwungen – begleitet stets ein umfangreicher administrativer Aufwand: Datenschutz-, Compliance-und Geldwäsche-Vorschriften verlangen dies. Ganz zu schweigen vom Erklärungsbedarf beim Kunden. Die Zeit, die dadurch für Beratungen fehlt, führt zwangsläufig zu Einkommensverlusten. Einige Berater prüfen daher derzeit Schadenersatzforderungen gegen ihr ehemaliges Haftungsdach. Dafür sieht Christiane Enders-Regener, Sprecherin der Efonds Group, jedoch keine Grundlage: „Die Kündigung ist im Rahmen der Verträge rechtsgültig erfolgt, die Mitnahme der Bestände ordnungsgemäß abgelaufen.“
Regulierung anders als gedacht
Nicht wenige Haftungsdach-Anbieter hatten in den vergangenen Jahren darauf spekuliert, dass die Bundesregierung den Vertrieb von Investmentfonds und geschlossenen Fonds nur noch erlaubt, wenn eine KWG-pflichtige Lizenz vorliegt oder alternativ ein Haftungsdach existiert. Dies hätte einen Strom von mehreren Zehntausend Neuanbindungen bedeutet. Nun aber erfolgt die Regulierung über die Gewerbeordnung – zwar kaum weniger streng mit den Anforderungen des Wertpapierhandelsgesetzes, aber ein Haftungsdach ist letztlich für den Vertrieb nicht zwingend erforderlich.
Kein Wunder, dass viele Angebote nicht recht vom Fleck kommen und sich wohl auch nicht rechnen. Laut Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) gibt es derzeit 185 Haftungsdächer, von denen aber die meisten nur über wenige Anbindungen verfügen. Denn letztlich benötigen diesen Service nach heutigem Stand nur jene Berater, die Zertifikate, Anleihen oder Einzelaktien vermitteln wollen. Und das sind gemessen am Gesamtmarkt von rund 80.000 freien Investmentberatern nicht allzu viele.
Entscheidet sich ein Berater für eine Anbindung, muss er sein komplettes Investmentgeschäft – inklusive der offenen Fonds und ab 2012 mit Umsetzung des Vermögensanlagengesetzes auch die geschlossenen Fonds – über das Haftungsdach abwickeln. Da lohnt ein genauer Blick auf Produktpalette, Abwicklungsmodalitäten und Service.
Von den rund 100 gekündigten Efonds-Vermittlern hat nach Recherchen von DAS INVESTMENT etwa die Hälfte bis heute noch keine neue Haftungsdach-Anbindung beantragt. Sie haben sich entweder vom Vertrieb der zulassungspflichtigen Produkte verabschiedet, ihr Geschäftsmodell umgestellt oder überlegen noch. Etwa 40 der 50 anderen Berater schlossen sich dem Hamburger Haftungsdach NFS Netfonds an. „Wir haben für eine schnelle Aufnahme gesorgt, denn viele Berater waren in Gefahr, ihre Bestandsprovision für das erste Quartal zu verlieren“, sagt Peer Reichelt.
Der Geschäftsführer von NFS Netfonds kann mit der Richtung, die die Regulierung aktuell nimmt, gut leben: „Die Zahl der eingehenden Anfragen ist stabil, und wir erhalten genau die Berater, die wir im Haftungsdach haben wollen.“ Soll heißen: gut aufgestellte, qualifizierte Berater mit umsatzstarken Bestandsvolumina. Die künftige verpflichtende Abwicklung von geschlossenen Fonds der angeschlossenen Berater über das Haftungsdach sieht Reichelt als eine sinnvolle Ergänzung des Produktportfolios und weitere Wachstumsmöglichkeit.
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