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Haftungsfälle vermeiden So stellen Makler ihr Büro datenschutzrechtlich sauber auf

Software-Ingenieur Harald Müller-Delius (links) und Rechtsanwalt Norman Wirth: Die beiden Experten geben Maklern Tipps, was es in Sachen Datenschutz nun zu tun gibt.
Software-Ingenieur Harald Müller-Delius (links) und Rechtsanwalt Norman Wirth: Die beiden Experten geben Maklern Tipps, was es in Sachen Datenschutz nun zu tun gibt. | Foto: HMData / Wirth Rechtsanwälte

Im Mai 2018 wird es ernst. Dann muss die bereits im Mai 2016 in Kraft getretene EU-Datenschutzgrundverordnung, kurz EU-DSGVO, von allen Unternehmen verbindlich angewendet werden – auch von Maklerunternehmen, die ja jeden Tag mit besonderen personenbezogenen Daten ihrer Kunden zu tun haben.

All diejenigen, die sich bisher noch nicht mit dem Thema befasst haben, sollten nun Gas geben, empfiehlt Rechtsanwalt Norman Wirth. Der Grund: „Die Datenschutzgrundverordnung umfasst 99 Artikel und 173 Erwägungsgründe. Selbst wenn Vermittler und Makler bereits heute datenschutzkonform nach dem derzeit gültigen Bundesdatenschutzgesetz arbeiten, ist allein eine Bestandsaufnahme, welche Umsetzungen noch zu erfolgen haben, ein erheblicher zeitlicher und administrativer Aufwand“, so der Partner der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte aus Berlin.

Empfindliche Sanktionen drohen

Ferner sei es mit der Umsetzung der DSGVO nicht getan. Denn sie beinhalte an vielen Stellen sogenannte Öffnungsklauseln. Diese erlaubten es dem nationalen Gesetzgeber, abweichende, im Ergebnis auch „schärfere“ Regelungen zu treffen. Wirth: „Das hat der deutsche Gesetzgeber zum Anlass genommen und das Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU, kurz: BDSG-neu, geschaffen. In diesem sind weitere Regelungen enthalten, die mit Inkrafttreten umgesetzt werden müssen.“

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Werden die neuen Regeln nicht eingehalten, drohen den Betroffenen empfindliche Sanktionen. „Das Gesetz sieht bei Datenverstößen Strafen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor“, erklärt Harald Müller-Delius, selbstständiger Software-Ingenieur und Datenschutzbeauftragter der Kanzlei Michaelis in Hamburg. Er räumt aber gleichzeitig ein, dass das nur die „juristischen Fakten“ seien, die als Sanktionsmaßnahme eher gegen die großen Internetportale und Konzerne zielten.

Quelle: IHK Stuttgart

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