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Haftungsfallen vermeiden Bafin beantwortet 3 Berater-Fragen zu Robo-Advisors

in FinanzberatungLesedauer: 2 Minuten

Die Finanzaufsicht Bafin fasst drei der von Beratern am häufigsten gestellten Fragen auf ihrer Homepage zusammen und beantwortet diese. 

Frage 1: Wenn ich Anlageberatung erbringe, muss ich ein Beratungsprotokoll erstellen. Wer muss das bei der automatisierten Anlageberatung unterschreiben?

Antwort: Sobald eine Anlageempfehlung ausgesprochen wird, muss ein Beratungsprotokoll erstellt und vom Berater unterschrieben werden. Für Robo-Advice bedeutet das, dass die Person ermittelt werden muss, der die automatisierte Anlageberatung zugerechnet werden kann.

Frage 2: Welche Personen muss ich bei der automatisierten Anlageberatung als Anlageberater zum Mitarbeiter- und Beschwerderegister melden?

Antwort: Wie schon bei Frage 1 gilt, dass die Person ermittelt werden muss, der die automatisierte Anlageberatung zugerechnet werden kann. Diese Person muss dann zum Mitarbeiter- und Beschwerderegister gemeldet werden.

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