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Haftungsfallen vermeiden Bafin beantwortet 3 Berater-Fragen zu Robo-Advisors

in FinanzberatungLesedauer: 2 Minuten
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Frage 3: Liegt bei meinem Geschäftsmodell auch Anlageberatung vor, wenn ich vom Kunden gar nicht alle Angaben einhole, die für eine Anlageberatung erforderlich sind?

Antwort: Die Erlaubnispflicht der Anlageberatung bestimmt sich nicht danach, welche Kundenangaben eingeholt werden, sondern wie konkret die Empfehlung ist. Dabei ist auch entscheidend, ob der Dienstleister den Eindruck vermittelt, bei der Abgabe der Empfehlung die persönlichen Umstände des Anlegers berücksichtigt zu haben. Auch hier ist eine abschließende Beurteilung jeweils nur für den konkreten Einzelfall möglich.

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